TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 20.06.2016 |
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Ob K-17/2016 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan "Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg" in der Gemarkung Klosterfelde
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2016-0236 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Am Bahnhof", Gemarkung Klosterfelde
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2016-0279 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes “Am Bahnhof“ und die Begründung der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 ff Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. |
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05.09.2016 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes “Am Bahnhof“ und die Begründung der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 ff Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:.8 Ablehnung:. Enthaltung:.
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20.09.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 26 - vertagt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes “Am Bahnhof“ und die Begründung der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 ff Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Aufgrund einer fehlerhaften vorübergehenden Sitzungsleitung ist der Beschluss des A2 vom 20.09.2016 rechtsunwirksam.
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26.09.2016 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 7 - an Einreicher zurück verwiesen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes “Am Bahnhof“ und die Begründung der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 ff Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
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N 10 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 11 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 20.06.2016 |
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N 12 |
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Grundstückstausch im OT Klosterfelde |
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BV-HA/2016-0142 |
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