Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 26
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0432 Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm

Frau Bierwirth ist der Meinung, dass die Hauptsatzung nicht behandelt werden dürfte und verweist auf den § 2 der Geschäftsordnung. Abgelehnte Anträge aus einer vorhergehenden Sitzung dürfen erst nach 6 Monaten wieder eingebracht werden. Die Geschäftsordnung sollte auch hier nicht außer Kraft gesetzt werden.

 

Herr Berlin erinnert an die Aufforderung der Kommunalaufsicht zur Neufassung der Hauptsatzung. Er erinnert auch an die Androhung, dass sonst eine „Mustersatzung“ aufgelegt werden würde. Er beantragt die vorliegende Hauptsatzung, welche durch die Arbeitsgruppe erarbeitet wurde, zur Abstimmung zu bringen.

 

Die Mitglieder diskutieren über die Beschlussfassung in den vergangenen Sitzungen mit Bezug auf die eingereichten Ergänzungsanträge der Fraktion DIE LINKE/GRÜNDE/SPD/UWG.

 

Es wird festgestellt, dass bei allen Beschlussfassungen zur Hauptsatzung, die gesetzliche Mehrheit nicht erreicht wurde.

 

Frau Bierwirth widerspricht und stellt fest, dass den Ergänzungsanträgen mehrheitlich zugestimmt wurden und bei der Gesamtabstimmung die gesetzliche Mehrheit nicht zustande kam.

 

Herr Hintze möchte klären, ob die Ergänzungsanträge überhaupt Bestandteil der Beschlussvorlage seien. Er erklärt, dass die Geschäftsordnung keine Rechtnorm habe, da es die eigene Geschäftsordnung der Gemeindevertretung ist. Er stellt klar, dass Frau Bierwirth einen Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung beantragen könne.

 

Herr Bury ist der Ansicht, dass die Ergänzungsanträge in den Entwurf der Hauptsatzung auf Grund des Mehrheitsbeschlusses aufgenommen werden müssten.

Er kritisiert das vorgeschlagene Verfahren, die Geschäftsordnung auszusetzen.

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass die Hauptsatzung nun bereits das vierte Mal in der Gemeindevertretung behandelt wird. Für ihn steht fest, dass die Hauptsatzung Beschlussreif ist. Die erforderliche gesetzliche Mehrheit ist immer an den Ergänzungsanträgen scheitert. Er bittet, die bestehende Satzung zu beschließen und im Nachgang die Änderungsanträge zu diskutieren.

 

Frau Hirsch ist der Auffassung das die Geschäftsordnung eine Bindungswirkung habe.

Sie ist der Auffassung, dass der Einreicher einen Antrag einreichen müsse, worin die Geschäftsordnung an dieser Stelle nicht gilt. Dies Bedarf dann aber einer Abstimmung im Gremium.

 

Herr Brauer schließt sich der Aussage von Frau Hirsch an. Grundsätzlich gilt die Geschäftsordnung und bei einer Ausnahme muss es beantragt werden.

Bei gleicher Art bestünde eine Frist, welche ablaufen müsse.

Er stellt fest, dass die Ergänzungsanträge mehrheitlich aufgenommen wurden. Und es immer daran scheiterte, dass die absolute Mehrheit nicht erreicht wurde.  

Es bedarf als Erstes die Entscheidung des Gremiums zur Befassung.

 

Herr Hitze ermahnt, dass die Gemeindevertretung dringend eine Hauptsatzung benötigt und kritisiert, die Einbringung weitere Ergänzungsanträgen, da diese die Beschlussfassung ausbremsen würden.

 

Der Hauptamtsleiter zitiert den § 2 der GO:

Tagesordnungspunkte zu denen bereits Beschlüsse der Gemeindevertretung oder

des Hauptausschusses gefasst wurden, dürfen frühestens nach Ablauf von sechs

Monaten erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden, es sei denn, dass eine

wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist.

 

Seiner Ansicht nach, kommt es auf die Frage an, ob in den vergangenen Sitzungen ein Beschluss zur Hauptsatzung gefasst wurde. Er verweist auf den § 39 Abs. 2 der brandenburgischen Kommunalverfassung. Da die Anträge zur Neufassung abgelehnt wurden, sind das keine Beschlüsse im Sinne der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz. Weiter erklärt er, dass der Hauptverwaltungsbeamte die Rechtspflicht habe, die Hauptsatzung einzubringen.

 

Frau Guse stützt sich auf die Rechtsauffassungen der Rechtsanwälte Hirsch und Brauer. Sie beantragt im Namen ihrer Fraktion eine namentliche Abstimmung.

 

Der Hauptamtsleiter erklärt, wenn zu einem aufgerufenen Antrag ein Ergänzungsantrag eingereicht wird, bedarf es bei dem Ergänzungsantrag nur eine relative Mehrheit. Da diese Änderungen aber den Hauptantrag/Beschlussvorlage ändert und der Hauptantrag nicht die nötige gesetzliche Mehrheit erhält, ist der gesamte Vorgang abgelehnt und beendet.

 

Herr Bury widerspricht den Ausführungen des Hauptamtsleiters, seiner Meinung nach, ist ein Beschluss der abgelehnt wurde auch ein Beschluss.

 

Frau Bierwirth beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes.

Herr Hintze verweist auf die Forderung der Kommunalaufsicht.

Der Vorsitzende stellt fest, dass nur der Einreicher den Tagesordnungspunkt absetzen könne.

 

Der Hauptamtsleiter erklärt, dass Frau Bierwirth sicher die „Nichtbefassung“ meint.

Frau Bierwirth stimmt zu.

 

Abstimmungsergebnis Nichtbefassung:

 

Zustimmungen: 10

Ablehnung:  10

Enthaltungen:  1

 

 

 

Namentliche Abstimmung ohne Ergänzungsanträge der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG:

 

Namentliche Abstimmung

         Ja                   Nein

Enthaltung

Borchert, Oliver

x

 

 

Striegler, Jörg

 

x

 

Bohnebuck, Gabriele

-

-

-

Bierwirth, Petra

 

x

 

Berbig, Kerstin

x

 

 

Czok-Alm, Isabelle

x

 

 

Bergner, Frank

 

x

 

Hoyer, Katja

-

-

-

Guse, Katrin

 

x

 

Krajewski, Jürgen

-

-

-

Liste, Frank

 

x

 

Siebert, Michael

x

 

 

Wendland, Frank

x

 

 

Liebehenschel, Peter

-

-

-

Seefeldt, Dietmar

x

 

 

Berlin, Olaf

x

 

 

Liebehenschel, Uwe

x

 

 

Rüdiger, Thomas

x

 

 

Mauersberger, Ulrike

-

-

-

Bury, Norbert

 

x

 

Hirsch, Alexandra

 

x

 

Wagner, Axel-Udo

 

x

 

Bebensee, Heiko

-

-

-

Braune, Monika

-

-

-

Hintze, Jürgen

x

 

 

Nauen, Nadine

x

 

 

Landmann, Anja

x

 

 

Brauer, Rico

 

x

 

Schlauß, Mario

 

x

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung in der Fassung vom 26.07.2022, die am Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt.


Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
(ohne Ergänzungsanträge der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG)

 

Zustimmung: 12

Ablehnung: 10

Enthaltung:   0