Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, bei neuen B-Plänen und auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken (bei Vergabe in Erbpacht) errichtet werden  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2023-0575 Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, bei neuen B-Plänen und auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken (bei Vergabe in Erbpacht) errichtet werden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion F.Bg.W.
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.05.2023
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HB AL

Herr Bury beantragt im Namen seinen Fraktion eine Änderung im Begründungsteil. Die Installationspflicht in Bebauungsplänen soll gestrichen werden.

Er ist der Auffassung, dass damit in Grundrechte auf das Eigentum eingegriffen werden würde. Verfassungsrechtlich sei es unmöglich und ginge zu weit.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es sich um Handlungsempfehlungen handeln würde.

 

Herr Bury plädiert auf eine Änderung des Textes.

 

Der Bürgermeister sieht die Änderung der Begründung als unrelevant für den Beschluss.

 

Herr Striegler informiert, dass in den vorrangegangenen Beratungen festgestellt wurde, dass der Titel der Beschlussvorlage nicht stimmig sei.

 

Es wird sich über eine Änderung des Titels geeinigt, das Wort „in“ im Betreff wird gestrichen.

 

Herr Berlin verweist auf das angestrebte Gebäude-Energiekonzept der Bundesregierung. Er kritisiert, dass die Verwaltung jetzt Arbeitszeit investieren würde, wenn ein Bundesgesetz dann sowieso Inkrafttreten könnte. Es erscheint ihm nicht sinnhaft und nachvollziehbar.

 

Der Bürgermeister verweist auf die vorgeschlagene Änderung des Beschlusstextes aus dem Hauptausschuss. Er bittet, diese Änderung zu übernehmen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt die Verwaltung, bis Q3/2023 zeitnahe eine entsprechende Satzung Handlungsempfehlung zu erarbeiten.

 


Abstimmungsergebnis inkl. Änderungen:

 

Zustimmung:  9

Ablehnung:  5 (Hintze)

Enthaltung:  7