Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Beschlussvorlage wird, aufgrund der 1. Lesung im Hauptausschuss, vom Bürgermeister zurückgezogen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seetrift“ in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1205 gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren mit folgenden Planungszielen: - Schaffung von Planungs- und Baurecht; - Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen;
2. Die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen.
3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und ggf. eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten sowie ggf. von Folgekosten.
4. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
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