Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Musewald erklärt, dass aufgrund offener Fragen des OB W der Beschluss der Hauptsatzung zurückgestellt wurde. Er bittet um weitere Informationen durch die Verwaltung. Außerdem unterbreitet er den Vorschlag, dass in jedem Ortsbeirat ein Mitglied der Arbeitsgruppe „Hauptsatzung“ für offene Fragen vertreten sein sollte.
Herr Weidler sieht die Rechte der Gemeindevertreter durch § 7 der Hauptsatzung eingeschränkt.
Weiterhin wird diskutiert, warum bei Einwohneranträgen die Gemeinde Wandlitz abweichend von der BbgKverf eine Sonderregelung benötigt.
Der A5 stellt den Antrag auf Zurückstellung des Beschlusses.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in Anlage 2 befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: . 4 Ablehnung: . 2 Enthaltung: . |
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