Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften
TOP: Ö 8
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Beschlussart: vertagt
Datum: Fr, 30.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Bibliothek Klosterfelde
Ort: Bahnhofstraße 35, 16348 Wandlitz
BV-GV/2012-0413 Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaBezüglich:
BV-GV/2008-0004
Federführend:HA_Hauptamt   

Herr Musewald erklärt, dass aufgrund offener Fragen des OB W der Beschluss der Hauptsatzung zurückgestellt wurde.

Er bittet um weitere Informationen durch die Verwaltung.

Außerdem unterbreitet er den Vorschlag, dass in jedem Ortsbeirat ein Mitglied der Arbeitsgruppe „Hauptsatzung“r offene Fragen vertreten sein sollte.

 

Herr Weidler sieht die Rechte der Gemeindevertreter durch § 7 der Hauptsatzung eingeschränkt.

 

Weiterhin wird diskutiert, warum bei Einwohneranträgen die Gemeinde Wandlitz abweichend von der BbgKverf eine Sonderregelung benötigt.

 

Der A5 stellt den Antrag auf Zurückstellung des Beschlusses.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in Anlage 2 befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              . 4

Ablehnung:              . 2

Enthaltung:              .