Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Dem Haupt- und Finanzausschuss lagen Änderungsvorschläge zur Hauptsatzung und zur Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde vor. Am 1.Feburar 2012 gab es dazu eine Beratung mit Vertretern der Fraktionen. Im Ergebnis wurden die von der Kommunalaufsicht mitgeteilten notwendigen redaktionellen Änderungen in der Hauptsatzung der Gemeinde wie folgt berücksichtigt: § 1 Abs. 3 - aufgenommen wurde der Zusatz Gemarkung Basdorf, Gemarkung Klosterfelde…als eindeutige Abgrenzung der Ortsteile. § 4 wurde geändert - die Gemeinde benennt Gleichstellungsbeauftragten (und bestellt diese nicht) (BbgKVerf §18, Abs. 2).Gleichzeitig wurde geregelt, dass die Gemeindevertretung darüber entscheidet, ob der Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist. § 6 Abs. 4 –regelt die Bekanntmachung von ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Hier wurde darauf hingewiesen, dass erst eine Regelung getroffen werden muss, ob die Angaben grundsätzlich bekanntgegeben werden – sollen diese Angaben veröffentlicht werden, dann erfolgt dies auf der Internetseite der Gemeinde im Rahmen des Bürgerinformationssystems. § 3 Abs. 2 S. 2 Unterrichtung Einwohner- Nennung der konkreten Satzung § 3 Abs. 3 wurde die Regelung zur Einsichtnahme in Beschlussvorlagen konkretisiert. § 13 Abs. 4 S. 3 Bekanntmachung nach Abs. 3 nicht 4 Zusätzlich wurde der Standort des Bekanntmachungskastens im Ortsteil Klosterfelde geändert. Neu aufgenommen ist eine Regelung zum Einwohnerantrag. Abweichend von § 14, Abs. 3 der BbgKVerf muss ein Einwohnerantrag mindestens von 3 vom Hundert der Antragsberechtigten unterzeichnet sein. Die Kommunalverfassung sieht hier 5 vom Hundert vor. Geändert wurde der § 3 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde i.V. mit der „Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz“ so dass zukünftig eine Einwohnerfragestunde auch in den Ausschuss- und Ortsbeiratssitzungen möglich ist. Gleichzeitig wurde die Bildung von Arbeitsgruppen als ein Instrument der Bürgerbeteiligung aufgenommen. In die Hauptsatzung nicht aufgenommen wurde der Vorschlag zum Petitionsrecht. Hier ist in der „Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz“ bereits eine Regelung enthalten. Weiterhin gab es zwei Vorschläge zur Änderung der Hauptsatzung von Herrn Hintze. Vorschlag: Bekanntmachung der Sitzungstermine der Ortsbeiräte in der Märkischen Oderzeitung, analog zur Bekanntmachung der Einladungen zu den Ausschusssitzungen und der Gemeindevertretung. Gemäß § 46 Absatz 5 BbgKVerf finden für das Verfahren im Ortsbeirat die Vorschriften der §§ 34 bis 40 entsprechend Anwendung. Gemäß § 36 Abs. 1 BbgKVerf sind Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung durch den Hauptverwaltungsbeamten entsprechend der Hauptsatzung öffentlich bekanntzumachen. Die Hauptsatzung muss eine entsprechende Bekanntmachungsfrist bestimmen. Die Hauptsatzung regelt im §13 Abs. 5, dass Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Ortsbeiräte durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der jeweiligen Ortsteile öffentlich bekannt gemacht werden. Eine zusätzliche Bekanntmachung in der Märkischen Oderzeitung ist daher nicht notwendig Im Übrigen würden zusätzliche Bekanntmachungskosten in Höhe von 3.800 €/Jahr dazukommen. Dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen.
Vorschlag: Auftragsvergaben nach VOF und VOB ab einen Wert von 20.000€ sollen der Entscheidung der Gemeindevertretung vorbehalten sein. Die Auftragserteilung ist mit der Gemeindehaushaltsverordnung gesetzlich geregelt. Danach ist die VOB/ A für die Gemeinden bindend und der Zuschlag ist im Ergebnis des vorgeschriebenen Vergabeverfahrens zu erteilen. Eine gemeindliche Regelung die Vorbehaltswirkung auslöst dürfte rechtlich problematisch sein und im Einzelfall zu führen. Ähnlich verhält es sich mit Auftragsvergaben nach der VOF. Dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt.
Gesetzliche Grundlagen BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in Anlage 2 befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: Anlage 1 Überarbeitete Fassung mit allen Änderungen Stand 14.3.2012
Anlage 2 Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
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