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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung des Protokolls vom 10.01.2011 |
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Ob K-17/2011 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Prioritätenliste für die Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Wandlitz |
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Ö 8 |
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Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau |
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BV-GV/2011-0306 |
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VORLAGE |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten. |
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07.03.2011 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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07.03.2011 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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07.03.2011 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
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07.03.2011 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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07.03.2011 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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07.03.2011 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: . Enthaltung: .
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08.03.2011 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
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08.03.2011 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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09.03.2011 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
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22.03.2011 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einschließlich der Abstimmungsergebnisse gemäß Anlage (A3 Liste) Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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28.03.2011 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 12 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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07.04.2011 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau gemäß Anlage 1. 2. Eine Abweichung von der Prioritätenliste kann unter den nachfolgenden Bedingungen erfolgen: a) Gewährung von Fördermitteln b) Möglichkeit einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem NWA Die Verwaltung wird im Falle einer begründeten Abweichung ermächtigt, eine kurzfristige haushaltstechnische Absicherung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23 Ablehnung: 2 (Herr Hintze) Enthaltung: 1
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Ö 9 |
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Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2011-0303 |
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Ö 10 |
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Jahresbericht der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz 2010 |
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MV-A5/2011-0005 |
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Ö 11 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Verwendung der Mittel des Ortsbeirates für das Dorffest |
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N 12 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Beleuchtung in den Siedlungsstraßen nördlich der Prendener Straße. |
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BV-HA/2011-0181 |
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N 13 |
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Vergabe des Grundstücks Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstück 811/1 in Erbbaurecht |
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BV-HA/2011-0182 |
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