Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0303  

 
 
Betreff: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA16
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
07.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
07.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
07.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
07.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
07.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
07.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
08.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
09.03.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
21.03.2011 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.03.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.04.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sondernutzungssatzung_neu

Die Beschlussvorlage behandelt lediglich redaktionelle Korrekturen und ist als einheitliche Lesefassung konzipiert
Begründung / Erläuterung

 

Die Beschlussvorlage behandelt redaktionelle Korrekturen und ist als einheitliche Lesefassung konzipiert. Darüber hinaus wird ergänzend eingefügt, dass neben der nicht gestatteten Plakatierung an Straßenlaternen vom Typ „Schinkelleuchte A5“ dort auch das Anbringen von Lichtmastwerbung untersagt ist. Es handelt sich um § 8 Ziffer 6:

 

„Das Anbringen von Plakaten (temporäre Werbung) und Lichtmastwerbung an Straßenlaternen vom Typ „Schinkelleuchte A5“ ist nicht gestattet.“

 

Bei der 3. und 4. Änderungssatzung im Jahr 2010 wurden drei Sachverhalte im § 8 neu eingefügt und diesbezügliche Verstöße als Ordnungswidrigkeit behandelt. Es handelt sich um § 16 Abs. 1:

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

             

f)              entgegen § 8 Ziffer 4 die maximale Dauer der temporären Werbung von 3 Wochen überschreitet;

g)              entgegen § 8 Ziffer 5 in Neben- oder Anliegerstraßen, sowie vor öffentlichen Einrichtungen mit temporärer Werbung für Veranstaltungen wirbt;

h)              entgegen § 8 Ziffer 6 an Straßenlaternen vom Typ „Schinkelleuchte A5“ mit temporärer Werbung für Veranstaltungen oder Lichtmastwerbung wirbt.

 

In den o.g. Änderungssatzungen wurde § 16 Abs. 2 nicht entsprechend angepasst im Hinblick auf die o.g. Ergänzungen, die Höhe des Bußgeldes betreffend. § 16 Abs. 2 muss richtig lauten:

 

„Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1, Buchstaben a bis h, können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 2.500,00 € geahndet werden.“

 

Es handelt sich also nur um die Ergänzung … bis h, …

 

Um eine verbesserte Lesbarkeit der Satzung mit allen vier Änderungen zu ermöglichen, wird nunmehr eine neue Satzung erstellt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

·         Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVer)

·         Brandenburgisches Straßengesetz

·         Kommunalabgabengesetz


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der vorliegenden Fassung.


Anlagen:

 

Sondernutzungssatzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sondernutzungssatzung_neu (222 KB)