Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Beschlussvorlage behandelt redaktionelle Korrekturen und ist als einheitliche Lesefassung konzipiert. Darüber hinaus wird ergänzend eingefügt, dass neben der nicht gestatteten Plakatierung an Straßenlaternen vom Typ „Schinkelleuchte A5“ dort auch das Anbringen von Lichtmastwerbung untersagt ist. Es handelt sich um § 8 Ziffer 6:
„Das Anbringen von Plakaten (temporäre Werbung) und Lichtmastwerbung an Straßenlaternen vom Typ „Schinkelleuchte A5“ ist nicht gestattet.“
Bei der 3. und 4. Änderungssatzung im Jahr 2010 wurden drei Sachverhalte im § 8 neu eingefügt und diesbezügliche Verstöße als Ordnungswidrigkeit behandelt. Es handelt sich um § 16 Abs. 1:
„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig … f) entgegen § 8 Ziffer 4 die maximale Dauer der temporären Werbung von 3 Wochen überschreitet; g) entgegen § 8 Ziffer 5 in Neben- oder Anliegerstraßen, sowie vor öffentlichen Einrichtungen mit temporärer Werbung für Veranstaltungen wirbt; h) entgegen § 8 Ziffer 6 an Straßenlaternen vom Typ „Schinkelleuchte A5“ mit temporärer Werbung für Veranstaltungen oder Lichtmastwerbung wirbt.“
In den o.g. Änderungssatzungen wurde § 16 Abs. 2 nicht entsprechend angepasst im Hinblick auf die o.g. Ergänzungen, die Höhe des Bußgeldes betreffend. § 16 Abs. 2 muss richtig lauten:
„Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1, Buchstaben a bis h, können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 2.500,00 € geahndet werden.“
Es handelt sich also nur um die Ergänzung … bis h, …
Um eine verbesserte Lesbarkeit der Satzung mit allen vier Änderungen zu ermöglichen, wird nunmehr eine neue Satzung erstellt.
Gesetzliche Grundlagen
· Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVer) · Brandenburgisches Straßengesetz · Kommunalabgabengesetz Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der vorliegenden Fassung. Anlagen:
Sondernutzungssatzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
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