Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 19.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung des Protokolls vom 22.02.2010  
Ob K-12/2010  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
3. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0200  
Ö 8  
Zuschuss an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung  
Enthält Anlagen
BV-Ob/2010-0042  
Ö 9  
Werbekonzept der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV-GV/2010-0019  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:    

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    19.04.2010 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

   
    20.04.2010 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

   
    20.04.2010 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

   
    03.05.2010 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
    Herr Stern erläutert die Grundlage der Erstellung der Werbekonzeption sowie die wesentlichen Inhalte

Herr Stern erläutert die Grundlage der Erstellung der Werbekonzeption sowie die wesentlichen Inhalte. Die Hauptaufgabe bestand in der Suche nach Steuerungsmöglichkeiten unter ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten.

 

Herr Becker fragt nach der Gestaltung der Plakatierung / Werbung. Welche Standards sind gewünscht?

 

Herr Stern erklärt, dass keine Pappschilder verwendet werden sollten, sondern Werbung auf PVC-Trägern bevorzugt werden.

 

Danach fragt Herr Becker nach der Werbung an Straßengeländern, die bisher durch die Fa. Multi display betrieben wurde. Welche Möglichkeit besteht, dort wieder Werbung anzubringen?

 

Frau Luther gibt zu bedenken, dass bei dieser Art der Werbung das Bau- und das Verkehrsrecht zu beachten sind und teilweise private Flächen betroffen sind.

 

Herr Becker wünscht sich mehr Kontrollen bei den Plakatierungen. Aus seiner Sicht hängen die Wahlwerbungen zu lange.

 

Hierzu antwortet Herr Stern, dass durch die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes Kontrollen stattfinden, aber auch der Bauhof bei seinen Fahrten auf illegale und abgelaufene Werbung achtet.

 

Frau Bohnebuck sieht Probleme mit der Befestigung von Werbung an Laternen. Diese werden dadurch zerkratzt. Die Bürger wurden zur Zahlung der Straßenlaternen herangezogen. Das Ortsbild ist durch die Plakatierungen nicht ansehenswert.

 

Es gibt kaum andere Möglichkeiten der Plakatierung, so Herr Stern.

 

Frau Bohnebuck ist der Meinung, dass hierfür die Buswartehäuschen genutzt werden sollten.

 

Frau Luther merkt hierzu an, dass die kurzfristige Werbung gut sichtbar entlang der Fahrbahn angebracht werden sollte.

 

An den Märkten wie z.B. LIDL und Aldi würde sich Werbung anbieten, so Frau Bohnebuck.

 

Wer macht die Werbung wieder ab, fragt Herr Sperling.

 

Der, der die Werbung anbringt, muss sie auch wieder entfernen, so Herr Stern. Sollte diese über den genehmigten Zeitraum hinaus angebracht sein, wird zunächst der Werbetreibende telefonisch kontaktiert und zur Entfernung aufgefordert. Die Gebühr wird weiter berechnet und zudem ein Bußgeld erhoben. Es werden auch Plakate durch den Bauhof entfernt, die dann im Lager abgeholt werden können.

 

Herr Häser findet, dass sehr viel für Veranstaltungen plakatiert wird, die außerhalb des Gemeindegebietes stattfinden.

 

Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind auch diese Plakatierungen zu genehmigen, so Herr Stern, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Herr Lange fragt nach, ob die Werbekonzeption auch für Wahlwerbung gilt. Dies verneint Herr Stern.

 

Herr Striegler bemerkt, dass bei einem 50 %igen Rückgang der Werbung mit einer Vervierfachung der Einnahmen gerechnet wird. Wie kam diese Neuberechnung zustande?

 

Hierzu antwortet Herr Stern, dass die neue Anzahl anhand der bisherigen Antragstellungen ermittelt wurde.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

   
    10.05.2010 - A1 Hauptausschuss
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

   
    20.05.2010 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.

 

 

N 10     Vergabe Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstück 255 in Erbbaurecht   BV-HA/2010-0096