Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 06.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung des Protokolls vom 23.02.2009  
Ob K-04/2009  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Beratung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz, OT Klosterfelde      
Ö 8  
Vorstellung der Baumaßnahmen Parkplätze an der Kita Ernst-Thälmannstraße im OT Klosterfelde      
Ö 9  
Straßenausbau "Hans- Beimler- Straße" OT Klosterfelde  
BV-GV/2009-0076  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·        Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten:

5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.

4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster:

Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.

Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
    • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 0,30 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.

    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.

 

   
    06.04.2009 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·        Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten:

5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.

4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster:

Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.

Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
    • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 030 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.

    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            9

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    21.04.2009 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·        Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten:

5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.

4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster:

Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.

Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
    • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 030 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.

    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:      

Enthaltung:       

   
    27.04.2009 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten:

5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.

4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·         Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster:

Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.

Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.

·         Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·         Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
    • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 030 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.

    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

(Frau Brandt ist befangen, 8 Stimmberechtigte)

Zustimmung:            8

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    07.05.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·        Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten:

5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.

4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster:

Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.

Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
    • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 0,30 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.

    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

(Frau Brandt ist befangen, 27 Stimmberechtigte)

Zustimmung:            21

Ablehnung:            -

Enthaltung:            6 (Herr Hintze)

Ö 10  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2009  
Enthält Anlagen
BV-GV/2009-0081  
Ö 11  
Zuschüsse an Verbände und Vereine OT Klosterfelde  
BV-Ob/2009-0018  
Ö 12  
Sonstiges      
N 13     Vergabe von Planungsleistungen für die Umsetzung des Standortkonzeptes Bauhof "Nord", OT Klosterfelde   BV-HA/2009-0035