Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete
Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird
und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die
Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanesbetroffenen Träger öffentlicher Belange
und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute
öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
12.11.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete
Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird
und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die
Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanesbetroffenen Träger öffentlicher Belange
und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute
öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:-
Enthaltung:-
27.11.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der
überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form
gebilligt wird und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß
§ 3 Abs. 2i.V. mit § 4a
Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können. Die von der Änderung des Entwurfes des
Bebauungsplanesbetroffenen Träger
öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute
öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
6
Ablehnung:
Enthaltung:
03.12.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete
Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird
und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die
Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanesbetroffenen Träger öffentlicher Belange
und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute
öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:-
13.12.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete
Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird
und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die
Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanesbetroffenen Träger öffentlicher Belange
und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute
öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.