Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Mo, 12.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 5  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters      
Ö 7  
Gestaltung Paul-Otto-Platz OT Stolzenhagen Vorstellung der Entwurfsplanung      
Ö 8  
Haushaltssatzung 2008 der Gemeinde Wandlitz
BV-GV/2007-0624  
Ö 9  
Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0629  
Ö 10  
1. Änderungssatzung zur Wasser- und Bodenverbandsumlage-Satzung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0630  
Ö 11  
Bebauungsplan "Ferienhausgebiet an der Seespitze" (ehemals "Campingplatz Stolzenhagen"),Ortsteil Stolzenhagen erneuter Auslegungsbeschluss  
BV-GV/2007-0631  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2  i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes  betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

   
    12.11.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2  i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes  betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    27.11.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2  i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes  betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     6

Ablehnung:      

Enthaltung:       

   
    03.12.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2  i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes  betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            8

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    13.12.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und einschließlich dem bereits vorliegenden Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2  i.V. mit § 4a Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt wird. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die von der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes  betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            26

Ablehnung:            -

Enthaltung:            1

Ö 12  
Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), Ortsteil Stolzenhagen erneuter Auslegungsbeschluss  
BV-GV/2007-0632