Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), Ortsteil Stolzenhagen erneuter Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
TOP: Ö 12
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31
BV-GV/2007-0632 Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), Ortsteil Stolzenhagen
erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -