Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Mi, 23.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Übertragung von Grundstücken der Schleuse, Schleusenanlagen und Schleusenzentrale in Zerpenschleuse an den Zweckverband Region Finowkanal Hier: Gestattungsvertrag und Absichtserklärung zur Grundstücksübertragung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0426  
Ö 4  
Widmung Radweg entlang der L 29, zwischen Ortsteil Lanke/Ützdorf und Ortsteil Lanke/Obersee  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0419  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

- die Flurstücke 79, 104, 108, 111, 114, 117, 119, 120, 123, 126, 127, 129, 131, 132, 133, 136, 137, 138, in der Flur 6 der Gemarkung Lanke und die Flurstücke 119, 131, 132, 133, 136, 137, 138 teilweise, 139, 140, 142, 143, 145, 146, in der Flur 7 der Gemarkung Lanke, gemäß § 6 Abs.1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als sonstige öffentliche Straße (Radweg) zu widmen,

 

- den Bürgermeister zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

   
    14.02.2022 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

- die Flurstücke 103 bis 139 in der Flur 6 und die Flurstücke 130 bis 146 in der Flur 7 der Gemarkung Lanke, gemäß § 6 Abs.1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als sonstige öffentliche Straße (Radweg) zu widmen,

- den Bürgermeister zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2 

Ablehnung:   0 

Enthaltung:   0 

   
    22.02.2022 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

- die Flurstücke 103 bis 139 in der Flur 6 und die Flurstücke 130 bis 146 in der Flur 7 der Gemarkung Lanke, gemäß § 6 Abs.1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als sonstige öffentliche Straße (Radweg) zu widmen,

- den Bürgermeister zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7 (Hr. Hintze)

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    07.03.2022 - A1 Hauptausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

- die Flurstücke 79, 104, 108, 111, 114, 117, 119, 120, 123, 126, 127, 129, 131, 132, 133, 136, 137, 138, in der Flur 6 der Gemarkung Lanke und die Flurstücke 119, 131, 132, 133, 136, 137, 138 teilweise, 139, 140, 142, 143, 145, 146, in der Flur 7 der Gemarkung Lanke, gemäß § 6 Abs.1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als sonstige öffentliche Straße (Radweg) zu widmen,

 

- den Bürgermeister zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    17.03.2022 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 16 - 
   
   
    23.03.2022 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

- die Flurstücke 79, 104, 108, 111, 114, 117, 119, 120, 123, 126, 127, 129, 131, 132, 133, 136, 137, 138, in der Flur 6 der Gemarkung Lanke und die Flurstücke 119, 131, 132, 133, 136, 137, 138 teilweise, 139, 140, 142, 143, 145, 146, in der Flur 7 der Gemarkung Lanke, gemäß § 6 Abs.1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als sonstige öffentliche Straße (Radweg) zu widmen,

 

- den Bürgermeister zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  einstimmig 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

Ö 5  
Mandatsniederlegung Hr. Morczinek - Ortsbeirat Lanke: Verlust der Rechtsstellung gem. §§ 84 Abs. 1, 59 Abs. 1, 59 Abs. 3 BbgKWahlG  
MV/2022-0100  
Ö 6  
Ersatzbeschluss für den Ortsbeirat Lanke gem. § 46 Abs. 3 BbgKVerf: Inanspruchnahme des Ortsteilbudgets hier: Entscheidung zur Bestellung von Stadtmöbeln im Jahr 2022 und Aufstellung von Miettoiletten  
BV-GV/2022-0441  
Ö 7  
Ersatzbeschluss für den Ortsbeirat Lanke gem. § 46 Abs. 3 BbgKVerf: Vorberatung zur Veränderung der Straßenreinigungssatzung hier: Veränderung des Reinigungsrhythmus für bestimmte Straßen mit dem Ziel, die Straßenreinigungsgebühr zu senken  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0442  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 10.02.2022    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 3     Informationen des Vorsitzenden    
N 4     Kooperationsvertrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Wandlitz hier: Bestätigung des Kooperationsvertrag mit DNS:NET   BV-GV/2022-0435