Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck erzählt, dass der Ortsbeirat Zerpenschleuse und der Bauausschuss darum gebeten haben, den Beschluss um den Punkt 3: „Bitte um Prüfung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger“ zu erweitern, um letztmalig Druck auf den Verband auszuüben und die Interessen des Ortsteils zu vertreten.
Herr Hintze weist darauf hin, dass dieser Punkt bereits in Form eines Protokollauftrages durch die Verwaltung bearbeitet und die Machbarkeit verneint wurde.
Der Bürgermeister sieht diesen Punkt als Prüfauftrag. Er berichtet, dass es aktuell ein vorgelagertes Grundstück gibt, das nicht mit übertragen wird. Der Zweckverband und der Schleusenbetreiber lehnen die Überführung über das Schleusenbauwerk ab.
Herr Bury stellt die Frage in den Raum, ob es sich hierbei um ein sinnvolles Verfahren handelt.
Der Bürgermeister antwortet und erinnert an die Vorläufe zur Instandsetzung der Schleusenbauwerke und die schwierigen Verhandlungen mit Bund und Land. Der Zeitplan ist sehr eng, da die Fördermittel für das erste Schleusenpaket 2024 auslaufen. Es ist sinnvoll, dass die Schleusen danach im Eigentum des Zweckverbandes sind. Es geht darum, dass der Zweckverband Finowkanal auf die Kompetenzen der Schleusensteuerungsanlagen, die jetzt schon in Zerpenschleuse vorhanden sind, zurückgreifen und erweitern möchte, um auch die folgenden 12 Schleusen dann von Zerpenschleuse aus steuern zu können. Er hält es für sinnvoll, diese Kompetenz in Zerpenschleuse anzusiedeln und dort durch eine Erweiterung die Kosten niedriger zu halten, als wenn es einen Neubau geben würde.
Herr Bury hinterfragt den Begriff „Grundstücksübertragung“ und ob es sich dabei um einen Verkauf oder eine Schenkung handelt.
Herr Braungard antwortet, dass das wirtschaftliche Eigentum an der Schleuse, die sich auf dem Grundstück befindet, beim Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ liegt, was die Bewertung des Grundstücks kompliziert macht. Dieses Grundstück wird im Rahmen eines Kaufvertrages an den Zweckverband übertragen, sodass die Gemeinde Wandlitz das juristische Eigentum daran verliert. Er zeigt sich erfreut darüber, dass die Situation, dass das juristische Eigentum der Gemeinde Wandlitz obliegt und das wirtschaftliche Eigentum dem Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“, mit dieser Übertragung endet, da die Gemeinde Wandlitz somit keine Haftung mehr für die Schleuse tragen kann. Der Landkreis Barnim muss ebenfalss zustimmen, da dieser in der Vergangenheit zwei Drittel der Entschädigung der Gartenpächter ausgeglichen hat. Dafür bedarf es einen zeitlichen Vorlauf. Da der Zweckverband jedoch bei der ILB Fördermittel beantragen will, soll dieser Gestattungsvertrag mit Absichtserklärung auf den Weg gebracht werden. Er verweist darauf, dass es sich hierbei um einen symbolischen Preis handelt und die Gemeinde Wandlitz die Verantwortung, für das Grundstück auf dem das Bauwerk steht, abtritt.
Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung des Beschlusses um den von Frau Bohnebuck eingebrachten 3. Punkt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 (Herr Hintze) Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz befürwortet die Erweiterung der Schleusenzentrale auf den kommunalen Grundstücken 238 der Flur 8 und 463, 471, 472 und 473 der Flur 7 von Zerpenschleuse und die damit verbundene spätere Grundstücksübertragung.
2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister zum Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Zweckverband Region Finowkanal mit Sitz in 16225 Eberswalde, Alfred-Nobel-Straße 01.
3. Bitte um Prüfung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 (Herr Hintze) |
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