Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt über die Festlegung
der Prioritäten für die Radwege des Gemeindegebietes Wandlitz auf Grundlage des
erarbeiteten Radwegeausbaukonzeptes.
Der A2 beschließt über die Festlegung der Prioritäten
für die Radwege mit nachfolgenden Änderungen :
„B“ gem. Empfehlungen des
Ortsbeirates mit folgenden
Prioritäten :
B2 als B2.1 bleibt als Priorität 4
B 2.2 als
Priorität 1
„SL“ Seitens
des Bauamtes wurde auf die Notwendigkeit des Radwegeausbaues verwiesen
und
es wurde zur Abstimmung gestellt wer für den Radwegeausbau in der Dorfstraße
ist :
Abstimmungsergebnis :
1 Nein -Stimmen
4 Enthaltungen
„ST“ Positionierung zu den Vorschlägen des
Ortsbeirates wie folgt :
Es sollte eine Radwegeverbindung bis Siedlung
Rahmersee in das Konzept aufgenommen werden
.
Keine Festlegung zur Priorität, da Gemeinde nicht Baulastträger.
Die Verwaltung soll
entsprechende Abstimmungen mit der Straßenbauverwaltung (ehemaliges
Straßenbauamt) vornehmen
Einstimmig
angenommen
„ Z“ Verbindung
entlang der B 109 zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse wird in das Konzept
mit aufgenommen. Es wird keine Priorität vergeben, da die Gemeinde nicht
Baulastträger ist. Weitere Verfahrensweise analog Stolzenhagen.
„K“ Konkretisierung
in der Liste : K 5 aufteilen in K 5.1 . : Von Heyertsiedlung bis Wandlitz
(
Schulwegsicherung )
K 5.2. : Von Klosterfelde
bis Zerpenschleuse ( touristische Erschließung )
Einstimmig
angenommen
„SW“ Die
Empfehlung des Ortsbeirates Schönwalde wurde einstimmig angenommen.
Ohne
Priorität, da Gemeinde kein Baulastträger.
„W“ Zu
den Vorschlagen des Ortsbeirates
Wandlitz :
W 11 und W 12 einstimmig zugestimmt – ohne Priorität,
da
Gemeinde kein Baulastträger
W 13 , W 14 nach
Diskussion zu Möglichkeiten der Art und der Gestaltung wurde wurde einstimmig
zugestimmt mit dem Hinweis, dass jetzt noch nicht über die
technische Lösung im Einzelnen befunden werden kann, sondern nur über die
konzeptionelle Einordnung ; diese ist unstrittig- befürwortet mit Priorität 2.