Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Basdorf  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Basdorf
Gremium: Ortsbeirat Basdorf
Datum: Mi, 01.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Ortsvorsteherbüro
Ort: OT Basdorf, Am Markt 10

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 18.01.2006      
Ö 4  
Sonstiges/Bürgerprobleme      
Ö 5  
Gutachten zur planungsrechtlichen Verträglichkeit des ehemaligen Lichtspielhauses " Hubertus"      
Ö 6  
Bauanträge      
Ö 7  
Bebauungsplan "Dimitroff-/ Akazienstraße" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
BV-GV/2006-0433  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Dimitroff-/ Akazienstraße“, Gemarkung Basdorf, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich Festsetzungen als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

   
    01.03.2006 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Dimitroff-/ Akazienstraße“, Gemarkung Basdorf, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich Festsetzungen als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Der Ortsbeirat Basdorf stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .2

   
    07.03.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Dimitroff-/ Akazienstraße“, Gemarkung Basdorf, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich Festsetzungen als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6.

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    13.03.2006 - A1 Hauptausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Dimitroff-/ Akazienstraße“, Gemarkung Basdorf, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich Festsetzungen als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.03.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Dimitroff-/ Akazienstraße“, Gemarkung Basdorf, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich Festsetzungen als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            22

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 8  
Bebauungsplan "vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
BV-GV/2006-0434  
Ö 9  
OT Basdorf - Kombinierter Geh- und Radweg Zühlsdorfer Straße  
Enthält Anlagen
BV-GV/2006-0429  
Ö 10  
Straßenumbenennung OT Basdorf, Bernauer Weg  
BV-GV/2006-0432  
Ö 11     Jahresrechung 2005  
MV-GV/2006-0045  
Ö 12  
Änderung des Gebietsänderungsvertrages zur Neuzuordnung von Gebieten- Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03  
BV-GV/2006-0417  
N 1     Nachnutzung des Areals der Landespolizeischule - Vertragsentwurf des Ministeriums für Finanzen -   BV-GV/2006-0436