Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 04.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 23.09.2013  
Ob K-36/2013  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Gehweg- und Straßenbau Ernst- Thälmann- Straße, OT Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0550  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

   
    04.11.2013 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.11.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    25.11.2013 - A1 Hauptausschuss
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

(Stimmberechtigt: 7)

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    05.12.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

(Frau Radant und Frau Brandt verlassen den Raum, 24 Stimmberechtigte)

Zustimmung:              23

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1 (Herr Hintze)

Ö 9  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2014  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0570  
Ö 10  
Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0577  
Ö 11  
Beanstandung der Ortsbeiratsbeschlüsse Top 13 und 14 der Niederschrift des Ortsbeirates Klosterfelde 23.09.2013 Top 13: Einstellung von Planungsmitteln für den Anbau von Personen/Lastenaufzügen an den Schulgebäuden in Klosterfelde und Basdorf im Haushalt 2014 Top 14: Einstellung von Haushaltsmitteln für Vorplanung eines Erweiterungsbaus an der Grundschule Klosterfelde  
BV-Ob/2013-0093  
N 12     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 13     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 23.09.2013