Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Ortsbeirat Klosterfelde hat in seiner Sitzung am 23.09.2013 die Tagesordnung u.a. um zwei Beratungsgegenstände (Top 13 und 14) erweitert und diese beschlossen.
Es konnte nicht festgestellt werden, dass es sich bei diesen Beratungsgegenständen um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden. Folglich liegen Verstöße gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung sowie gegen die Bekanntmachungspflicht vor.
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 46 Abs. 8 i.V.m. § 55 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) diese Beschlüsse beanstandet.
Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Der Ortsbeirat hat spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung zu entscheiden. Soweit diese Beschlüsse nicht erneut gefasst werden, gelten diese als aufgehoben.
Die Abstimmung hat namentlich zu erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 46 Abs. 8 i.V.m. § 55 Abs. 1 BbgKVerf Beschluss:
Der Ortsbeirat Klosterfelde beschließt der Beanstandung der Bürgermeisterin zu den Beschlüssen im Top 13 und Top 14 der Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Klosterfelde vom 23.09.2013 zuzustimmen. |
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