Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Funktionsgebäudes Sportstätte Wandlitz für die Sport- und Hortnutzung auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung folgender Änderungen:
1.Teeküche auf 14,83 m² vergrößern
2. Durchreiche für Essenausgabe von der Teeküche zum Hortraum einbauen.
3.Möglichkeit der Nutzung des geplanten Abstellraumes für den Hort prüfen.
4. Prüfung, obzusätzliche Garderoben für die Nutzung durch den Hort eingeplant werden können (eventuelldurch Reduzierung der Fläche desSchiedsrichterraumes auf 40 m²). .
18.11.2013 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Funktionsgebäudes Sportstätte Wandlitz für die Sport- und Hortnutzung auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
(Abstimmung über geänderten Beschlusstext)
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.1
19.11.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Funktionsgebäudes Sportstätte Wandlitz für die Sport- und Hortnutzung auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:4
Ablehnung:.
Enthaltung:.
25.11.2013 - A1 Hauptausschuss
Ö 29 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Funktionsgebäudes Sportstätte Wandlitz für die Sport- und Hortnutzung auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
(Abstimmung erfolgt über geänderten Beschluss)
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
05.12.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 19 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Funktionsgebäudes Sportstätte Wandlitz für die Sport- und Hortnutzung auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung folgender Änderungen:
1.Teeküche auf 14,83 m² vergrößern
2. Durchreiche für Essenausgabe von der Teeküche zum Hortraum einbauen.
3.Möglichkeit der Nutzung des geplanten Abstellraumes für den Hort prüfen.
4. Prüfung, obzusätzliche Garderoben für die Nutzung durch den Hort eingeplant werden können (eventuelldurch Reduzierung der Fläche desSchiedsrichterraumes auf 40 m²). .
5. Überprüfung der Dachform und Dachart hinsichtlich ihrer Massivität und Ausrichtung.“