Die Gemeinde Wandlitz bildet eine
Angliederungsgenossenschaft für die Gemarkung Schönwalde. Es ist ein Vorstand
zu bilden und für die Genossenschaft ein Konto zu eröffnen.
02.08.2004 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz bildet eine
Angliederungsgenossenschaft für die Gemarkung Schönwalde. Es ist ein Vorstand
zu bilden und für die Genossenschaft ein Konto zu eröffnen.
Der Ausschuss A 4 stimmt wie folgt ab :
5 Ja -Stimmen
16.08.2004 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz bildet eine
Angliederungsgenossenschaft für die Gemarkung Schönwalde. Es ist ein Vorstand
zu bilden und für die Genossenschaft ein Konto zu eröffnen.
Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt einstimmig der Bildung
einer Angliedergenossenschaft nach dem Landesjagdgesetz zu.
23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz bildet eine
Angliederungsgenossenschaft für die Gemarkung Schönwalde. Es ist ein Vorstand
zu bilden und für die Genossenschaft ein Konto zu eröffnen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.09.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 27 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz bildet eine
Angliederungsgenossenschaft für die Gemarkung Schönwalde. Es ist ein Vorstand
zu bilden und für die Genossenschaft ein Konto zu eröffnen.