Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0613  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedspersonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bgm1
Der Bürgermeister
Federführend:Bgm Beteiligt:HA_Hauptamt
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bewerberliste Schiedsstelle

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinden sind zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen. Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von den  Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig.

Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde Wandlitz bereits eine Schiedsstelle eingerichtet und unterhält diese. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Bernau.

 

Die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet im Juni 2023.

 

Der derzeitige Schiedsmann und die derzeitige stellvertretende Schiedsfrau haben ihre Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt.

Durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde, Ausgabe März 2023 und Aushänge in den Aushangkästen der Gemeinde erfolgte der Aufruf für Bewerbungen zur Neubesetzung der Schiedsstelle.

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen erfüllen alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes.

Die Bewerber/innen werden zur Gemeindevertretersitzung am 06.07.2023 eingeladen, um sich persönlich vorzustellen.

 

Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf ca. 1.500,00 Euro.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2023

11110

542100

210600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz wählt aus der Vorschlagsliste als Vorsitzende Schiedsperson Wolfgang Vollant und als stellvertretende Schiedsperson

Silke Borbach.

 

 

 


Anlagen:

Vorschlagsliste

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bewerberliste Schiedsstelle (13 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   12.07.2023 09:19:40   Stephanie Kowallik