Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0591  

 
 
Betreff: Stellplatzanlage Bahnhofstraße 13a, OT Klosterfelde
Bestätigung der Entwurfsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:TB 21
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:K_Liegenschaften
    K_Kämmerei
   HA_Hauptamt
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
05.06.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.06.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtskarte
Anlage 2_Lageplan
Anlage 3_Querschnitt

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz plant die Anlage eines neuen Stellplatzes in der Bahnhofstraße 13a auf dem Flurstück 784 der Flur 3. Das Flurstück hat eine Fläche von ca. 580 und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wandlitz.

Es ist vorgesehen, auf dem derzeit unbebauten mit dichtem Strauchbewuchs bewachsenen Grundstück, zwischen einer beidseitig angrenzenden Einfamilienhausbebauung, zusätzliche PKW-Stellplätze zu schaffen.

 

Auf Grundlage eines vorliegenden Vorentwurfs mit zunächst 2 Varianten hat das beauftragte   Planungsbüro eine favorisierte Entwurfsvariante mit einer maximal möglichen Anzahl von 12 Stellplätzen erarbeitet. Im Ergebnis eines Gesprächstermins mit dem Ortsbeirat Klosterfelde im IV. Quartal 2022 bestand nach der Vorstellung und Erörterung dieser Entwurfsvariante Übereinstimmung, die Planung nach dieser Variante fortzuführen und eine Entwurfsunterlage zu erstellen.

 

Die Erschließung der Stellplatzanlage erfolgt über die Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Klosterfelde (Landesstraße L 315). Die dort bereits vorhandene Gehwegüberfahrt in Großpflaster (Feldsteinpflaster) soll als Zufahrt zum Parkplatz ertüchtigt werden. Sie wird in ihren Abmaßen im Wesentlichen beibehalten, sodass auch die in der Nähe befindlichen vitalen Straßenbäume erhalten werden können.

 

Nach dem nun vorliegenden Planentwurf ist es vorgesehen, von den 12 Stellflächen einen Stellplatz barrierefrei zu gestalten.

Die Stellflächen, ausgenommen der barrierefreie Stellplatz, sollen in versickerungshigem Rasenfugenpflaster hergestellt werden. Die Breite der Stellplätze, ausgenommen der barrierefreie Stellplatz, beträgt 2,50 m.  Der  barrierefreie  Stellplatz soll in einer Breite von 3,50 m hergestellt werden.

Die Tiefe der Stellplätze beträgt  5,00 m, wovon 0,70 m als Überhangstreifen in Form eines unbefestigten Grünstreifens an der westlichen Flurstückgrenze ausgeführt werden.

Der übrige Fahrbahn- und Wendebereich einschließlich des barrierefreien Stellplatzes soll mit sickerfähigem Betonsteinpflaster befestigt werden.

Der Rückstoßbereich der Fahrgasse beträgt 5,50 m. Im hinteren Abschnitt der Stellplatzanlage ist als Wendebereich r die Pkw eine 3-Punkt-Wende geplant. 

 

Die Entwässerung der Stellplätze und des Fahrbahnbereichs erfolgen zunächst über eine offene Rinne in Ausführung als Beton-Muldenstein mit daran angeschlossenen Regenabläufen. Die Entwässerungsrinne wird zwischen den Stellflächen und der Fahrgasse angeordnet. Das Wasser gelangt über die Regenabläufe weiterführend über eine Vorreinigung in eine unterirdische Versickerungsrigole.  Ein Teil des anfallenden Regenwassers versickert im Übrigen in offene Mulden im hinteren Wendebereich des Flurstücks. Hierfür sind die Borde unterbrochen und lassen das Regenwasser in die angrenzenden Grünbereiche abfließen.

Dementsprechend kann das anfallende Niederschlagswasser der Stellplatzanlage auf der Fläche des kommunalen Grundstücks versickert werden. 

 

Die Ausleuchtung der Stellplatzanlage ist mit Mastleuchten der in Klosterfelde ortsüblichen Beleuchtung in einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m vorgesehen. Es kommt die Leuchte Typ „Klosterfelde“ zur Anwendung, die bereits in der Bahnhofstraße und der Prendener Straße Verwendung findet. Die Leuchten werden in unmittelbarer he der Stellflächen angeordnet, sodass sie sowohl die Parkflächen als auch den Fahrgassenbereich ausleuchten.       

 

Die neue Bepflanzung ist mit klimaangepassten Gewächsen heimischer Art im Grünbereich  jeweils zwischen den Stellflächen sowie im hinteren Muldenbereich des Grundstücks  geplant. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die auf dem Flurstück befindlichen noch jungen Eichen vor Baubeginn umgepflanzt werden können. Die entstehenden Vegetationsflächen sollten mit einer dauerhaften regionalen Wildblumenansaat versehen werden.  

 

Im Folgenden wäre nun der Antrag auf Baugenehmigung vorzubereiten und beim Landkreis Barnim einzureichen. Auf Grundlage der dann vorliegenden Baugenehmigung könnte die Ausführungsplanung erarbeitet und das Vergabeverfahren vorbereitet werden.

 

Anmerkung des Kämmerers: Die derzeitige Kostenberechnung sieht einen Kostenrahmen von 175.000 € vor. Das entspricht ca. 14.500 € je geschaffenen Stellplatz. Angesichts der derzeitigen Finanzlage der Gemeinde und den Projekten die schon fest eingeplant sind, muss die Gemeinde zurückhaltend bei neuen Bauvorhaben sein.

 

Daher wird folgendes Vorgehen empfohlen: Der derzeitige Planungsstand wird beschlossen. Die Frage der Finanzierung wird bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspne geprüft. Sobald die Finanzierung über den Haushaltsplan gesichert ist, kann die Umsetzung ohne weiteren Beschluss angeschoben werden.

 

Planauszüge zur vorliegenden Entwurfsplanung für die Stellplatzanlage sind als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. Diese sind im Übrigen im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Stellplatzanlage Bahnhofstraße Ortsmitte“ eingestellt. 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Brandenburgische Bauordnung 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

175.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

8.750,00

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022 (HHR)

54100 785200

5410002017

103.967,39

 

2023

54100 785200

5410002024

15.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung bestigt die vorliegende Entwurfsplanung zur Herstellung einer Stellplatzanlage auf dem kommunalen Grundstück Bahnhofstraße 13 a, Flursck 784 der Flur 3, in der Gemarkung Klosterfelde.

 

Das Projekt wird umgesetzt, wenn Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Dies wird bei der Aufstellung der kommenden Haushaltspläne geprüft.

 


Anlagen:

 

Anlage 1_Übersichtskarte

Anlage 2_Lageplan

Anlage 3_Querschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Übersichtskarte (543 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Lageplan (1001 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Querschnitt (442 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   12.05.2023 13:11:52   Christian Braungard