Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz plant die Anlage eines neuen Stellplatzes in der Bahnhofstraße 13a auf dem Flurstück 784 der Flur 3. Das Flurstück hat eine Fläche von ca. 580 m² und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wandlitz. Es ist vorgesehen, auf dem derzeit unbebauten mit dichtem Strauchbewuchs bewachsenen Grundstück, zwischen einer beidseitig angrenzenden Einfamilienhausbebauung, zusätzliche PKW-Stellplätze zu schaffen.
Auf Grundlage eines vorliegenden Vorentwurfs mit zunächst 2 Varianten hat das beauftragte Planungsbüro eine favorisierte Entwurfsvariante mit einer maximal möglichen Anzahl von 12 Stellplätzen erarbeitet. Im Ergebnis eines Gesprächstermins mit dem Ortsbeirat Klosterfelde im IV. Quartal 2022 bestand nach der Vorstellung und Erörterung dieser Entwurfsvariante Übereinstimmung, die Planung nach dieser Variante fortzuführen und eine Entwurfsunterlage zu erstellen.
Die Erschließung der Stellplatzanlage erfolgt über die Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Klosterfelde (Landesstraße L 315). Die dort bereits vorhandene Gehwegüberfahrt in Großpflaster (Feldsteinpflaster) soll als Zufahrt zum Parkplatz ertüchtigt werden. Sie wird in ihren Abmaßen im Wesentlichen beibehalten, sodass auch die in der Nähe befindlichen vitalen Straßenbäume erhalten werden können.
Nach dem nun vorliegenden Planentwurf ist es vorgesehen, von den 12 Stellflächen einen Stellplatz barrierefrei zu gestalten. Die Stellflächen, ausgenommen der barrierefreie Stellplatz, sollen in versickerungsfähigem Rasenfugenpflaster hergestellt werden. Die Breite der Stellplätze, ausgenommen der barrierefreie Stellplatz, beträgt 2,50 m. Der barrierefreie Stellplatz soll in einer Breite von 3,50 m hergestellt werden. Die Tiefe der Stellplätze beträgt 5,00 m, wovon 0,70 m als Überhangstreifen in Form eines unbefestigten Grünstreifens an der westlichen Flurstückgrenze ausgeführt werden. Der übrige Fahrbahn- und Wendebereich einschließlich des barrierefreien Stellplatzes soll mit sickerfähigem Betonsteinpflaster befestigt werden. Der Rückstoßbereich der Fahrgasse beträgt 5,50 m. Im hinteren Abschnitt der Stellplatzanlage ist als Wendebereich für die Pkw eine 3-Punkt-Wende geplant.
Die Entwässerung der Stellplätze und des Fahrbahnbereichs erfolgen zunächst über eine offene Rinne in Ausführung als Beton-Muldenstein mit daran angeschlossenen Regenabläufen. Die Entwässerungsrinne wird zwischen den Stellflächen und der Fahrgasse angeordnet. Das Wasser gelangt über die Regenabläufe weiterführend über eine Vorreinigung in eine unterirdische Versickerungsrigole. Ein Teil des anfallenden Regenwassers versickert im Übrigen in offene Mulden im hinteren Wendebereich des Flurstücks. Hierfür sind die Borde unterbrochen und lassen das Regenwasser in die angrenzenden Grünbereiche abfließen. Dementsprechend kann das anfallende Niederschlagswasser der Stellplatzanlage auf der Fläche des kommunalen Grundstücks versickert werden.
Die Ausleuchtung der Stellplatzanlage ist mit Mastleuchten der in Klosterfelde ortsüblichen Beleuchtung in einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m vorgesehen. Es kommt die Leuchte Typ „Klosterfelde“ zur Anwendung, die bereits in der Bahnhofstraße und der Prendener Straße Verwendung findet. Die Leuchten werden in unmittelbarer Nähe der Stellflächen angeordnet, sodass sie sowohl die Parkflächen als auch den Fahrgassenbereich ausleuchten.
Die neue Bepflanzung ist mit klimaangepassten Gewächsen heimischer Art im Grünbereich jeweils zwischen den Stellflächen sowie im hinteren Muldenbereich des Grundstücks geplant. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die auf dem Flurstück befindlichen noch jungen Eichen vor Baubeginn umgepflanzt werden können. Die entstehenden Vegetationsflächen sollten mit einer dauerhaften regionalen Wildblumenansaat versehen werden.
Im Folgenden wäre nun der Antrag auf Baugenehmigung vorzubereiten und beim Landkreis Barnim einzureichen. Auf Grundlage der dann vorliegenden Baugenehmigung könnte die Ausführungsplanung erarbeitet und das Vergabeverfahren vorbereitet werden.
Anmerkung des Kämmerers: Die derzeitige Kostenberechnung sieht einen Kostenrahmen von 175.000 € vor. Das entspricht ca. 14.500 € je geschaffenen Stellplatz. Angesichts der derzeitigen Finanzlage der Gemeinde und den Projekten die schon fest eingeplant sind, muss die Gemeinde zurückhaltend bei neuen Bauvorhaben sein.
Daher wird folgendes Vorgehen empfohlen: Der derzeitige Planungsstand wird beschlossen. Die Frage der Finanzierung wird bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne geprüft. Sobald die Finanzierung über den Haushaltsplan gesichert ist, kann die Umsetzung ohne weiteren Beschluss „angeschoben“ werden.
Planauszüge zur vorliegenden Entwurfsplanung für die Stellplatzanlage sind als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. Diese sind im Übrigen im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Stellplatzanlage Bahnhofstraße Ortsmitte“ eingestellt.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Brandenburgische Bauordnung Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt die vorliegende Entwurfsplanung zur Herstellung einer Stellplatzanlage auf dem kommunalen Grundstück Bahnhofstraße 13 a, Flurstück 784 der Flur 3, in der Gemarkung Klosterfelde.
Das Projekt wird umgesetzt, wenn Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Dies wird bei der Aufstellung der kommenden Haushaltspläne geprüft.
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtskarte Anlage 2_Lageplan Anlage 3_Querschnitt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||