Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV/2023-0130  

 
 
Betreff: Mitteilung über die Prüfung zur Schaffung eines Hundeauslaufplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis
16.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis
22.02.2023 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
14.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit zur Kenntnis genommen     

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2022-0433 hat die Gemeindevertretung die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Basdorfer Entwicklungsgesell-schaft zu prüfen, ob und in welchem Bereich der Gemeinde Wandlitz ein Hundeauslaufplatz geschaffen werden kann.

 

Zunächst ist in die Prüfung der Verwaltung ein Gutachten über ein Hundeauslaufgebiet im Mauerpark Berlin einbezogen worden. Dort sind verschiedene Gebiete betrachtet worden.

Die Größe der Gebiete lagen zwischen 500 m² und 5500 m². Alle betrachteten Gebiete waren mit einer Zaunanlage umgrenzt.

Bei kleineren Gebieten gab es eher die soziale Kontrolle, die Hundehalter sollten den Hundekot selbst beräumen. Die eher größeren Gebiete boten den Vorteil, dass der Hundekot nicht zu einem Zustand geführt hat, der von Hundehaltern als unangenehm empfunden wird.

Zur Zaunhöhe gab es unterschiedliche Angaben, zwischen 1,00 m bis 1,50 m.

Die Anlagen sollten attraktiv gestaltet werden, größere Anlagen sollten eigene Wege, Bänke und Regenunterstände aufweisen. Auch über einen nutzbaren Wasseranschluss könnte nachgedacht werden. Spielgeräte aus Naturmaterial verleihen einer solchen Anlage Attraktivität.

Die Einzäunung und Gestaltung einer solchen Anlage entbindet den Hundehalter jedoch nicht von seiner Aufsichtspflicht r den Hund.

Der Gemeinde würde eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht obliegen, der Umfang der Pflege dieser Anlage ist ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Anmerkungen der BEG:

Der Hundeauslaufplatz müsste sich ausschließlich auf dem FS 695 der Flur 5 oder FS 1500 der Flur 4 befinden. Dieses Grundstück befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde und hat eine Größe von ca. 7,5 ha.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, wo ein geeigneter Platz einzurichten wäre. Es empfiehlt sich, erst die Herstellung des sog. Loops abzuwarten.

Weitere Gedanken der BEG, die in der zukünftigen Diskussion um die Einrichtung eines Hundeauslaufplatzes im Basdorfer Wiesenpark Beachtung finden sollten:

 

-          Ein Hundeauslaufplatz wie er üblicherweise gestaltet ist, passt nicht zum landschaftsplanerischen Gesamtkonzept des Parks. Dies liegt insbesondere an der Einfriedung.

-          So ein Platz erzeugt auch Lärm. Bislang wohnen wenig Einwohner im Quartier und die Einrichtung würde auf wenig Widerstand stoßen. Die zukünftigen Bewohner könnten sich aber erheblich an so einem Platz stören.

-          So ein Platz wird meist damit begründet, dass man an anderer Stelle Leinenzwang durchsetzen kann. Diesen Leinenzwang muss man dann auch kontrollieren.

-          Der Wiesenpark mit einem Hundeauslaufplatz wird unweigerlich „Hundetourismus“ verursachen. Damit könnten auch Problemfälle gehäuft hier auftreten.

-          Die Einrichtung eines Hundeauslaufplatzes verursacht nicht unerhebliche Investitionskosten (Zaun, Sitzmöbel, Abfallbehälter, Spielgeräte). Bedauerlicherweise musste die Gemeinde zahlreiche Stationen im Wiesenpark aufgrund fehlender Finanzmittel zurückstellen. Daher sollte man zunächst die (zurückgestellten) Spielstationen umsetzen und danach die Projektidee diskutieren.

 

Von dem vorgenannten Grundstück könnte eine Teilfläche abgegrenzt werden, wobei sich die Kosten für die Zaunanlage nach der dann notwendigen Länge der Zaunanlage richten. Derzeit liegt ein Kostenangebot vor, bei dem die derzeit geschätzen Kosten für eine Zaunlänge von 100 Metern Länge plus Toranlage bei ca. 6000 Euro liegen. Hinzu kommen noch Transport und Montagekosten.

 

Es ist darüber hinaus darauf zu achten, dass bei Einrichtung eines Hundeauslaufgebietes bzw. eines Hundeplatzes die Forderung nach einem Leinenzwang für Hunde im Gemeindegebiet erneut aufgegriffen wird. Dieses Thema wird regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit diskutiert. Eine Leinenpflicht für Hunde könnte eine mögliche Konzentration der Hunde (März 2022 ca. 2475 Hunde steuerlich gemeldet) an diesem Platz zur Folge haben.

 

Hinzuweisen ist noch auf § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg:

In umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten und Grünanlagen besteht Leinenpflicht.

Auf diese Leinenpflicht sollte bei der Gestaltung von Park- und Grünanlagen im Basdorfer Wiesenpark hingewiesen werden. Es erfolgt eine enge Abstimmung dazu mit der BEG und dem Liegenschaftsamt. Die temporäre Kontrolle der Umsetzung der Leinenpflicht nach der Hundehalterverordnung erfolgt durch das Ordnungsamt.

 

Aus den vorgenenannten Gründen wird die Einrichtung eines Hundeplatze im Bereich des Basdorfer Wiesenparks aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen.

Jedoch ist dieses Thema nach wie vor präsent, Liegenschaftsamt und Ordnungsamt arbeiten eng zusammen und prüfen regelmäßig, ob es eine geeignete Fläche für die Einrichtung eines Hundeauslaufgebietes gibt. Sofern eine solche Fläche vorhanden ist, wird die Gemeindevertretung umgehend informiert.


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 


 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   03.05.2023 11:54:29   Stephanie Kowallik