Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 02.04.2020 mit Beschluss-Nr. BV-GV//2020-0113 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschulstandort“ beschlossen. In einem ersten Verfahrensschritt wurde die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Mit Schreiben vom 22.09.2020 sind 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die acht benachbarten Gemeinden angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf sowie zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Auswertungsprotokoll (vgl. Anlage) dokumentiert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 05.10.2020 bis einschließlich 19.10.2020 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Nach einer Überarbeitung des Planentwurfes wird im dann folgenden Verfahrensschritt das reguläre Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen §§ 3 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt das Auswertungsprotokoll zur Kenntnis.
Anlagen: Auswertungsprotokoll
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