Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Teil 1: Prüfung des Bedarfs an weiteren Grundschulplätzen
Wandlitz ist nach wie vor ein sehr beliebter Wohnort. Zwischen 2013 und 2019 wurde ein Zuwachs von insgesamt 1.907 Einwohnern verzeichnet; das entspricht einem Plus von 8,78 %. Pro Jahr stieg die Einwohnerzahl von Wandlitz durchschnittlich um 318 Personen.
Den höchsten Zuwachs verzeichnen die Ortsteile Wandlitz (+ 895), Basdorf (+ 479), Schönwalde (+ 208) und Stolzenhagen (+ 208). Die Einwohnerzahl der Ortsteile Prenden und Zerpenschleuse ist dagegen rückläufig. Insgesamt ist jedoch ein kontinuierlicher Anstieg der Einwohnerzahlen festzustellen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Trend auch in Zukunft weiter fortsetzt.
Mit steigender Einwohnerzahl geht auch ein Mehrbedarf an Kita- und Schulplätzen einher. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz wurde daher anhand der Einwohner- und Geburtenentwicklung zum Stichtag 31.12.2019 überprüft, ob die derzeitigen Kapazitäten in den Grundschulen ausreichen.
Basierend auf der Anzahl der Kinder, die aktuell im Grundschulalter sind, wurde sowohl eine Prognose für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2030 getroffen. Besondere Berücksichtigung fanden hierbei die sich derzeit in Planung befindlichen Wohngebiete, da hier vor allem ein Zuwachs in der für die Grundschule relevanten Altersgruppe zu erwarten ist:
In zehn Jahren werden voraussichtlich ca. 30 % mehr Grundschüler in der Gemeinde beschult werden müssen, als dies heute der Fall ist.
Für die Schuljahre 2018/2019 bis 2024/2025 wurden gemeindeweit folgende Einschülerzahlen (mit Zerpenschleuse) prognostiziert:
Für die Schuljahre 2019/2020 bis 2024/2025 werden für die einzelnen Grundschulen folgende Schülerzahlen/Züge (ohne Zerpenschleuse) in der ersten Jahrgangsstufe prognostiziert:
Im Schuljahr 2019/2020 wurden gemeindeweit neun Züge mit 188 Schülern in der ersten Schuljahrgangsstufe eingeschult.
Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 303 Schüler eingeschult werden. Zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich 13 Züge erforderlich sein. Dies entspricht einem Fehlbedarf von vier Zügen.
Die langfristige Prognose bis 2030 zeigt deutlich, dass weitere Schulkapazitäten dringend erforderlich sind. Die drei derzeitigen Grundschulstandorte befinden sich bereits jetzt an ihren Kapazitätsgrenzen. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nur in einem sehr geringen Umfang. Die Errichtungsbeschlüsse für die einzelnen Schulstandorte sehen aktuell insgesamt. 8,5 Züge vor:
In der Grundschule Basdorf sind durchgängig vier Züge in jeder Schuljahrgangsstufe geplant. Diese reichen voraussichtlich jedoch nur bis zum Schuljahr 2024/2025. Ab 2025/2026 würden fünf Züge erforderlich werden; das können die Kapazitäten nicht hergeben. Die Grundschule Wandlitz entwickelt sich bis zum Schuljahr 2024/2025 zu einer drei- bis vierzügigen Grundschule, die ab 2025/2026 ausnahmsweise auch fünfzügig sein kann. Für den Schulstandort Klosterfelde ist langfristig mit einer dauerhaft dreizügigen Grundschule zu rechnen. Schüler aus dem Ortsteil Zerpenschleuse sind bei der Prognose bisher nicht berücksichtigt; sie werden derzeit in Marienwerder beschult. Für den Fall, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte, müssten sie zusätzlich der Grundschule Klosterfelde zugerechnet werden. Langfristig ist daher zwingend ein zusätzlicher Grundschulstandort notwendig. Dieser muss aufgrund des angenommenen Bedarfes mit zwei bis drei Zügen geplant werden, um auch langfristig den Bedarf von weiteren Schulplätzen zu erfüllen. In einem gesonderten Beschluss wird die Erweiterung des Grundschulstandortes Wandlitz der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Dabei ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist in der Schulentwicklungsplanung (Schulgesetz, § 102, Schulentwicklungsplanung) zu beteiligen. Es ist zuständig für die Erteilung einer Genehmigung für einen Schulneubau (§ 104, Errichtung von Schulen). „Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten, für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt somit beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Beim Bau von Schulen, allgemein öffentliche Bauten, sind grundsätzlich bestimmte baurechtliche Anforderungen zu beachten, die u. a. in der Brandenburgischen Bauordnung und der Schulbau-Richtlinie festgelegt werden. In dieser Richtlinie sind vor allem sicherheitsrelevante Aspekte geregelt. Zusätzlich existiert eine Vielzahl an technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen, die weitere schulbaulich relevante Aspekte regeln. Deren Überprüfung obliegt der Bauaufsicht. Das Bildungsministerium stellt Empfehlungen bezüglich des Umfangs und der Ausgestaltung der Schulgebäude sowie Schulanlagen, sogenannte Raumprogrammempfehlungen, zur Verfügung, die für den Schulträger keine rechtliche Verbindlichkeit darstellen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe des Schulträgers, spezifische Raumprogramme für die jeweilige Situation vor Ort und das geplante Profil der Schule zu entwickeln.“ FAZIT Durch den anhaltenden Zuzug steigt auch die Nachfrage nach Grundschulplätzen. Die aktuellen Kapazitäten können nicht erweitert werden, weswegen ein weiterer Grundschulbau erforderlich ist. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Bau einer vierten Grundschule.
Teil 2: Standortentscheidung für die Errichtung der neuen Grundschule
Für eine neue Grundschule wurden verschiedene mögliche Standorte abgewogen und eingehend geprüft. Im Ergebnis erwiesen sich zwei Standorte als grundsätzlich geeignet: eine Fläche beim Annenhof im Ortsteil Wandlitz und eine Fläche im Ortsteil Schönwalde. Zur Sicherung der Flächen wurde die Aufnahme von Verhandlungen für den Ankauf bereits beschlossen. Dies ist Voraussetzung, um das ambitionierte Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen.
Im letzten Jahr wurde außerdem eine AG Schulentwicklung gebildet. Sie besteht aus Vertretern der jeweiligen Ortsteile, des Bildungs- und des Bauausschusses, den Schulleitungen der drei Grundschulen und der Oberschule Klosterfelde, der Hortleitung Wandlitz, Verwaltungsmitarbeitern und einem externen Berater. Thematische Schwerpunkte der AG waren bisher:
In der Arbeitsgemeinschaft wurden die Schulportraits und Errichtungsbeschlüsse der Grundschulen betrachtet, Festlegungen zu den Zügigkeiten für die Zukunft getroffen, die Entwicklung der Geburten und Zu-/Wegzüge analysiert, Prognosen bis 2030 getroffen und die zu erwartenden Herausforderungen benannt. Die zwei grundsätzlich geeigneten Flächen wurden intensiv diskutiert und verglichen.
Für die Entscheidung wurden neben den Einwohnerzahlen, Zu-/Wegzügen und Prognosen auch die Lage, die Erreichbarkeit, Planungszeiträume, die bauliche Umsetzung etc. näher betrachtet (Anlagen 1 bis 3).
Um zu verdeutlichen, wo derzeit die Kinder leben, die in die neue Schule gehen könnten, wurden durch die Gemeindeverwaltung die Schulbezirke fiktiv neu eingeteilt. Ob die Schulbezirke in dieser Form dann gebildet werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Gemeindevertretung bestimmt.
Nach Abwägung aller Umstände hat sich die AG Schulentwicklung mehrheitlich für einen Schulneubau im Ortsteil Schönwalde ausgesprochen. Die Verwaltung spricht sich ebenfalls für diesen Standort aus.
Teil 3: Planung der Kapazitäten der neuen Grundschule
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat für die Errichtung/das Betreiben von Grundschulen Grundsätze in seinen Raumprogrammempfehlungen aufgestellt:
„Das zentrale Ziel der Raumempfehlungen ist die Schaffung eines modernen und flexiblen Planungsrahmens für den Schulbau in Brandenburg. Ein Schulbau muss vornehmlich den schulischen und pädagogischen Anforderungen Rechnung tragen und unter Berücksichtigung weiterer Nutzungen im Kontext einer kommunalen Bildungslandschaft unbedingt baurechtlich en Erfordernissen entsprechen. Es ist daher empfehlenswert, frühzeitig mittels geeigneter Partizipationsverfahren schulische und weitere im Verfahren beteiligte Akteure bereits in die Planungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen.“
In einer zwei- bis dreizügigen Grundschule können zwischen 276 und 540 Schüler mit ca. 27 Lehrer von der ersten bis zur sechsten Klasse beschult werden. Die Zahl der Schüler ergibt sich aus dem jeweiligen Frequenzrichtwert der Bandbreite für die Klassenbildung und der maximalen Überschreitung der Bandbreite von bis zu 30 Schüler/innen nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017.
Daraus ergibt sich für die Grundschule folgender Raum- und Flächenbedarf:
Allgemeiner Unterricht Allgemeine Unterrichtsräume (12 bis 18 Klassen ca. 1.100-1.660 m²) Gruppen-, Arbeits- bzw. Differenzierungsflächen ca. 240-360 m² Lehrmittelräume ca. 20-40 m²
Fachräume (210- 310 m²) Naturwissenschaft, Kunst/Musik, Sammlungs- und Vorbereitungsräume
Schulsporthalle und Außensportfläche bis zu 5.898 m² Sporthalle 968 m² (22x44) Außensportflächen mit Freispielfläche/Rundlaufbahn Flächen für eine 100-m-Laufbahn, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Basketball sowie eine Gymnastikrasenfläche müssen mitberücksichtigt werden
Außenanlagen zw. 1.800-2.700 m² Schulhof (ca. 6,5 m²/ Schulplatz), Fahrradstellplätze (ca. 50% der Schulplätze), Kfz-Stellflächen, Schulgarten (bei Bedarf)
Wirtschaftsflächen ca. 135 m² Abstellräume/Archiv, ein Raum für die zentrale IT-Infrastruktur, Hausmeisterwerkstatt und Abstellflächen für Außengeräte sowie Putzmittel
Gemeinschafts- und Ganztagsflächen ca. 524-776 m² Aula/Mensa, Küche, Schülerwerkstatt, Einzelarbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler, eine Bibliothek/Mediothek sowie zusätzliche Flächen für Lerninseln
Verwaltung/Lehrkräfte/Koordination Schulleitung, Sekretariat, Erste Hilfe-Raum auch Aufenthalts-/Arbeits- und Beratungsflächen für Lehrkräfte/sonstiges pädagogische Personal, Flächen für die Schülervertretung, Flächen für das Reinigungspersonal
Sanitärbereich WC-Anlagen/Urinalbecken bei drei Zügen 23/13 Schülerinnen/Schüler Lehrerinnen/Lehrer je Ebene eine barrierefreie Kabine
Verkehrsflächen Parkplätze für Lehrer/Eltern Bushaltestelle
Hort Mindestspielfläche von 3,5 m²/je betreutes Kind je Raum höchstens 18 Kinder je Gruppe ein Haupt- und Nebenraum, Nebenräume können Schulräume sein (in Doppelnutzung) für ca. 194 bis 378 Hortkinder (70% der Schüler/innen)
Teil 4: Vorgeschlagene Verfahrensweise
Hierdurch wird eine Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg aufgegriffen, frühzeitig mittels geeigneter Partizipationsverfahren schulische und weitere im Verfahren beteiligte Akteure bereits in die Planungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen.
Gesetzliche Grundlagen Kita-Bedarfsplanung (Stichtag 31.12.2019) Schulentwicklungsplanung (Stichtag 31.12.2019) Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) Teil 8, Abschnitt 1, § 104 Kommunalverfassung § 28 Absatz 2 Nr. 19 Raumprogrammempfehlungen-Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg (vom 29.08.2019)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich ermittelt werden. Es bedarf der Präzisierung der Bauplanung in den weiteren Verfahrensschritten. Derzeitig betragen die Kosten für Schulbauten in vergleichbarer Größe zwischen 20 und 25 Mio. EUR.
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Errichtung einer vierten Grundschule in der Gemeinde Wandlitz.
2. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Errichtung der vierten Grundschule im Ortsteil Schönwalde.
3. Über das weitere Vorgehen wird durch Einzelbeschlüsse in der Gemeindevertretung Wandlitz entschieden.
4. Die Baupaten für die Projektgruppe werden im Ortsbeirat Schönwalde, im Bildungs- und im Bauausschuss sowie im Umweltausschuss (A2, A3 und A6) benannt.
Ortsbeirat Schönwalde: ...........................................
Bildungsausschuss: ………………………………
Bauausschuss: ………………………………
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die männliche Sprachform verwendet.
Anlagen: Anlage 1_Teil 2_Variante SW Einwohnerentwicklung Anlage 2_Teil 2_Tabelle Schulwege Anlage 3_Teil 2_Variante SW Darstellung Reserven Anlage 4_Protokoll der AG Schulentwicklungsplanung vom 23.01.2020
Im Ausschuss für Bildung, Jugend, KITAs und Sport kann bei Bedarf in einer gesonderten Präsentation das weitere Zahlenmaterial dargestellt werden.
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