Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0128  

 
 
Betreff: Errichtung einer 4. Grundschule in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 06.05.2020
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
21.04.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
21.04.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
27.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.04.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Teil 2_Variante SW Einwohnerentwicklung
Anlage 2_Teil 2_Tabelle Schulwege
Anlage 3_Teil 2_Variante SW Darstellung Reserven
Anlage 4_Protokoll AG SEP 23-1-20

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

 

Teil 1: Prüfung des Bedarfs an weiteren Grundschulplätzen

 

Wandlitz ist nach wie vor ein sehr beliebter Wohnort. Zwischen 2013 und 2019 wurde ein Zuwachs von insgesamt 1.907 Einwohnern verzeichnet; das entspricht einem Plus von 8,78 %. Pro Jahr stieg die Einwohnerzahl von Wandlitz durchschnittlich um 318 Personen.

Einwohner

B

K

L

P

SL

SW

ST

W

Z

Gesamt

31.12.2013

5.441

3.213

546

471

1.055

2.357

1.775

5.973

884

21.715

31.12.2014

5.504

3.235

546

467

1.073

2.383

1.812

6.230

883

22.133

31.12.2015

5.646

3.269

548

482

1.158

2.377

1.851

6.345

892

22.568

31.12.2016

5.716

3.295

547

491

1.131

2.412

1.871

6.509

897

22.869

31.12.2017

5.789

3.315

556

476

1.128

2.428

1.903

6.632

886

23.113

31.12.2018

5.832

3.309

545

456

1.141

2.542

1.945

6.794

869

23.433

31.12.2019

5.920

3.311

561

466

1.100

2.565

1.983

6.868

848

23.622

Zuwachs 2013-19

479

98

15

-5

45

208

208

895

-36

1.907

 

Den höchsten Zuwachs verzeichnen die Ortsteile Wandlitz (+ 895), Basdorf (+ 479), Schönwalde (+ 208) und Stolzenhagen (+ 208). Die Einwohnerzahl der Ortsteile Prenden und Zerpenschleuse ist dagegen rückläufig. Insgesamt ist jedoch ein kontinuierlicher Anstieg der Einwohnerzahlen festzustellen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Trend auch in Zukunft weiter fortsetzt.

 

 

Mit steigender Einwohnerzahl geht auch ein Mehrbedarf an Kita- und Schulplätzen einher. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz wurde daher anhand der Einwohner- und Geburtenentwicklung zum Stichtag 31.12.2019 überprüft, ob die derzeitigen Kapazitäten in den Grundschulen ausreichen.

 

 

Basierend auf der Anzahl der Kinder, die aktuell im Grundschulalter sind, wurde sowohl eine Prognose für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2030 getroffen. Besondere Berücksichtigung fanden hierbei die sich derzeit in Planung befindlichen Wohngebiete, da hier vor allem ein Zuwachs in der für die Grundschule relevanten Altersgruppe zu erwarten ist:

 

 

 

 

Kinder im Grundschulalter hier wohnhaft

 

Prognosewert

Prognosewert

Ortsteil

Stichtag 31.12.2019

Stichtag 31.12.2025

Stichtag 31.12.2030

Basdorf

362

533

671

735

Schönerlinde

59

Schönwalde

112

Klosterfelde

180

309

362

412

Prenden

18

Stolzenhagen

111

Wandlitz

467

496

554

611

Lanke

29

Zerpenschleuse

49

49

50

60

insgesamt

1.387

1.387

1.637

1.818

 

 

In zehn Jahren werden voraussichtlich ca. 30 % mehr Grundschüler in der Gemeinde beschult werden müssen, als dies heute der Fall ist.

 

 

r die Schuljahre 2018/2019 bis 2024/2025 wurden gemeindeweit folgende Einschülerzahlen (mit Zerpenschleuse) prognostiziert:

 

 

 

Plan

Ist

Plan

Ist

Plan

Plan

Plan

Plan

Plan

2018/19

2018/19

2019/20

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

2023/24

2024/25

Schüler

224

225

240

210

224

250

262

255

233

 

 

r die Schuljahre 2019/2020 bis 2024/2025 werdenr die einzelnen Grundschulen folgende Schülerzahlen/Züge (ohne Zerpenschleuse) in der ersten Jahrgangsstufe prognostiziert:

 

Schuljahr

GS Basdorf

GS Klosterfelde

Grundschule Wandlitz

Gesamt Schüler

Züge

2019/20 PLAN

87 (4)

43 (2)

72 (3)

202

9

2019/20 IST

80 (4)

37 (2)

71 (3)

188

9

2020/21 PLAN

90 (4)

52 (3)

72 (3)

214

10

2020/21 aktuell

81

44

82

207

9

2021/22

99

54

80

233

10

2022/23

99

41

93

233

10

2023/24

109

35

71

215

9

2024/25

98

42

93

233

10

 

Im Schuljahr 2019/2020 wurden gemeindeweit neunge mit 188 Schülern in der ersten Schuljahrgangsstufe eingeschult.

 

Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 303 Schüler eingeschult werden. Zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich 13 Züge erforderlich sein. Dies entspricht einem Fehlbedarf von vier Zügen.

 

Die langfristige Prognose bis 2030 zeigt deutlich, dass weitere Schulkapazitäten dringend erforderlich sind. Die drei derzeitigen Grundschulstandorte befinden sich bereits jetzt an ihren Kapazitätsgrenzen. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nur in einem sehr geringen Umfang.

Die Errichtungsbeschlüsse für die einzelnen Schulstandorte sehen aktuell insgesamt. 8,5 Züge vor:

  • Basdorf: drei bis vier Züge
  • Klosterfelde: zwei bis drei Züge
  • Wandlitz: 2,5 Züge.

 

In der Grundschule Basdorf sind durchgängig vier Züge in jeder Schuljahrgangsstufe geplant. Diese reichen voraussichtlich jedoch nur bis zum Schuljahr 2024/2025. Ab 2025/2026 würden fünf Züge erforderlich werden; das können die Kapazitäten nicht hergeben. Die Grundschule Wandlitz entwickelt sich bis zum Schuljahr 2024/2025 zu einer drei- bis vierzügigen Grundschule, die ab 2025/2026 ausnahmsweise auch fünfzügig sein kann.

Für den Schulstandort Klosterfelde ist langfristig mit einer dauerhaft dreizügigen Grundschule zu rechnen. Schüler aus dem Ortsteil Zerpenschleuse sind bei der Prognose bisher nicht berücksichtigt; sie werden derzeit in Marienwerder beschult. Für den Fall, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte, müssten sie zusätzlich der Grundschule Klosterfelde zugerechnet werden.

Langfristig ist daher zwingend ein zusätzlicher Grundschulstandort notwendig. Dieser muss aufgrund des angenommenen Bedarfes mit zwei bis drei Zügen geplant werden, um auch langfristig den Bedarf von weiteren Schulplätzen zu erfüllen. In einem gesonderten Beschluss wird die Erweiterung des Grundschulstandortes Wandlitz der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.

Dabei ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist in der Schulentwicklungsplanung (Schulgesetz, § 102, Schulentwicklungsplanung) zu beteiligen. Es ist zuständig für die Erteilung einer Genehmigung für einen Schulneubau (§ 104, Errichtung von Schulen).

Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten, für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt somit beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Beim Bau von Schulen, allgemein öffentliche Bauten, sind grundsätzlich bestimmte baurechtliche Anforderungen zu beachten, die u. a. in der Brandenburgischen Bauordnung und der Schulbau-Richtlinie festgelegt werden. In dieser Richtlinie sind vor allem sicherheitsrelevante Aspekte geregelt. Zusätzlich existiert eine Vielzahl an technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen, die weitere schulbaulich relevante Aspekte regeln. Deren Überprüfung obliegt der Bauaufsicht. Das Bildungsministerium stellt Empfehlungen bezüglich des Umfangs und der Ausgestaltung der Schulgebäude sowie Schulanlagen, sogenannte Raumprogrammempfehlungen, zur Verfügung, die für den Schulträger keine rechtliche Verbindlichkeit darstellen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe des Schulträgers, spezifische Raumprogramme für die jeweilige Situation vor Ort und das geplante Profil der Schule zu entwickeln.“

FAZIT

Durch den anhaltenden Zuzug steigt auch die Nachfrage nach Grundschulplätzen. Die aktuellen Kapazitäten können nicht erweitert werden, weswegen ein weiterer Grundschulbau erforderlich ist. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Bau einer vierten Grundschule.

 

 

Teil 2: Standortentscheidung für die Errichtung der neuen Grundschule

 

Für eine neue Grundschule wurden verschiedene mögliche Standorte abgewogen und eingehend geprüft. Im Ergebnis erwiesen sich zwei Standorte als grundsätzlich geeignet: eine Fläche beim Annenhof im Ortsteil Wandlitz und eine Fläche im Ortsteil Schönwalde. Zur Sicherung der Flächen wurde die Aufnahme von Verhandlungen für den Ankauf bereits beschlossen. Dies ist Voraussetzung, um das ambitionierte Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen.

 

Im letzten Jahr wurde außerdem eine AG Schulentwicklung gebildet. Sie besteht aus Vertretern der jeweiligen Ortsteile, des Bildungs- und des Bauausschusses, den Schulleitungen der drei Grundschulen und der Oberschule Klosterfelde, der Hortleitung Wandlitz, Verwaltungsmitarbeitern und einem externen Berater.

Thematische Schwerpunkte der AG waren bisher:

  • die Entlastung der Grundschule Wandlitz von den gegenwärtig hohen Schüler/innenzahlen,
  • die sachgerechte Nutzung der Fach- und Gruppenräume,
  • das Finden einer Lösung, dass die Grundschule Basdorf nicht über eine Vierzügigkeit hinauswächst,
  • das Finden von Lösungen für den perspektivisch zu erwartenden Mehrbedarf an Schulplätzen.

 

In der Arbeitsgemeinschaft wurden die Schulportraits und Errichtungsbeschlüsse der Grundschulen betrachtet, Festlegungen zu den Zügigkeiten für die Zukunft getroffen, die Entwicklung der Geburten und Zu-/Wegzüge analysiert, Prognosen bis 2030 getroffen und die zu erwartenden Herausforderungen benannt. Die zwei grundsätzlich geeigneten Flächen wurden intensiv diskutiert und verglichen.

 

Für die Entscheidung wurden neben den Einwohnerzahlen, Zu-/Wegzügen und Prognosen auch die Lage, die Erreichbarkeit, Planungszeiträume, die bauliche Umsetzung etc. näher betrachtet (Anlagen 1 bis 3).

 

Um zu verdeutlichen, wo derzeit die Kinder leben, die in die neue Schule gehen könnten, wurden durch die Gemeindeverwaltung die Schulbezirke fiktiv neu eingeteilt. Ob die Schulbezirke in dieser Form dann gebildet werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Gemeindevertretung bestimmt.

 

Nach Abwägung aller Umstände hat sich die AG Schulentwicklung mehrheitlich für einen Schulneubau im Ortsteil Schönwalde ausgesprochen. Die Verwaltung spricht sich ebenfalls für diesen Standort aus.

 

Teil 3: Planung der Kapazitäten der neuen Grundschule

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat für die Errichtung/das Betreiben von Grundschulen Grundsätze in seinen Raumprogrammempfehlungen aufgestellt:

 

„Das zentrale Ziel der Raumempfehlungen ist die Schaffung eines modernen und flexiblen Planungsrahmens für den Schulbau in Brandenburg. Ein Schulbau muss vornehmlich den schulischen und pädagogischen Anforderungen Rechnung tragen und unter Berücksichtigung weiterer Nutzungen im Kontext einer kommunalen Bildungslandschaft unbedingt baurechtlich en Erfordernissen entsprechen. Es ist daher empfehlenswert, frühzeitig mittels geeigneter Partizipationsverfahren schulische und weitere im Verfahren beteiligte Akteure bereits in die Planungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen.

 

In einer zwei- bis dreizügigen Grundschule können zwischen 276 und 540 Schüler mit ca. 27 Lehrer von der ersten bis zur sechsten Klasse beschult werden. Die Zahl der Schüler ergibt sich aus dem jeweiligen Frequenzrichtwert der Bandbreite für die Klassenbildung und der maximalen Überschreitung der Bandbreite von bis zu 30 Schüler/innen nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017.

 

Daraus ergibt sich für die Grundschule folgender Raum- und Flächenbedarf:

 

Allgemeiner Unterricht

Allgemeine Unterrichtsräume (12 bis 18 Klassen ca. 1.100-1.660 m²)

Gruppen-, Arbeits- bzw. Differenzierungsflächen ca. 240-360 m²

Lehrmittelräume ca. 20-40 m²

 

Fachräume (210- 310 m²)

Naturwissenschaft, Kunst/Musik, Sammlungs- und Vorbereitungsräume

 

Schulsporthalle und Außensportfläche bis zu 5.898 m²

Sporthalle 968 m² (22x44)

Außensportflächen mit Freispielfläche/Rundlaufbahn

Flächen für eine 100-m-Laufbahn, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Basketball sowie eine Gymnastikrasenfläche müssen mitberücksichtigt werden

 

Außenanlagen zw. 1.800-2.700 m²

Schulhof (ca. 6,5 m²/ Schulplatz), Fahrradstellplätze (ca. 50% der Schulplätze), Kfz-Stellflächen, Schulgarten (bei Bedarf)

 

Wirtschaftsflächen ca. 135 m²

Abstellräume/Archiv, ein Raum für die zentrale IT-Infrastruktur, Hausmeisterwerkstatt und Abstellflächen für Außengeräte sowie Putzmittel

 

Gemeinschafts- und Ganztagsflächen ca. 524-776 m²

Aula/Mensa, Küche,

Schülerwerkstatt, Einzelarbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler, eine Bibliothek/Mediothek sowie zusätzliche Flächen für Lerninseln

 

Verwaltung/Lehrkräfte/Koordination

Schulleitung, Sekretariat, Erste Hilfe-Raum auch Aufenthalts-/Arbeits- und Beratungsflächen für Lehrkräfte/sonstiges pädagogische Personal, Flächen für die Schülervertretung, Flächen für das Reinigungspersonal

 

Sanitärbereich

WC-Anlagen/Urinalbecken bei drei Zügen 23/13

Schülerinnen/Schüler

Lehrerinnen/Lehrer

je Ebene eine barrierefreie Kabine

 

Verkehrsflächen

Parkplätze für Lehrer/Eltern

Bushaltestelle

 

Hort

Mindestspielfläche von 3,5 m²/je betreutes Kind

je Raum höchstens 18 Kinder

je Gruppe ein Haupt- und Nebenraum, Nebenräume können Schulräume sein (in Doppelnutzung)

für ca. 194 bis 378 Hortkinder (70% der Schüler/innen) 

 

Teil 4: Vorgeschlagene Verfahrensweise

 

  1. Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Schaffung eines neuen Grundschulstandortes.

 

  1. Beschluss für die Errichtung der neuen Grundschule im Ortsteil Schönwalde.

 

  1. Bildung einer begleitenden Projektgruppe - bestehend aus drei Baupaten (je ein Vertreter aus dem Bildungs- und dem Bauausschuss und dem Ortsbeirat Schönwalde) sowie Vertreter aus dem Bildungsamt und dem Bauamt (Verwaltung) und einem Fachberater (z. B. Schulleitung).

 

  1. Gestaltung eines Partizipationsprojekts im Rahmen des Schulneubaus durch die Kinder- und Jugendbeauftragte der Gemeinde Wandlitz (Partizipation durch Information, Konsultation, Mitgestaltung und Mitentscheidung)

Hierdurch wird eine Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg aufgegriffen, frühzeitig mittels geeigneter Partizipationsverfahren schulische und weitere im Verfahren beteiligte Akteure bereits in die Planungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen.

 

  1. Anpassung der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan (FNP) und Erarbeitung eines B-Planes (im Parallelverfahren).

 

Gesetzliche Grundlagen

Kita-Bedarfsplanung (Stichtag 31.12.2019)

Schulentwicklungsplanung (Stichtag 31.12.2019)

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz -

BbgSchulG) Teil 8, Abschnitt 1, § 104

Kommunalverfassung § 28 Absatz 2 Nr. 19

Raumprogrammempfehlungen-Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg (vom 29.08.2019)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

Die Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich ermittelt werden. Es bedarf der Präzisierung der Bauplanung in den weiteren Verfahrensschritten. Derzeitig betragen die Kosten für Schulbauten in vergleichbarer Größe zwischen 20 und 25 Mio. EUR.

 

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Errichtung einer vierten Grundschule in der Gemeinde Wandlitz.

 

2. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Errichtung der vierten Grundschule im Ortsteil Schönwalde.

 

3. Über das weitere Vorgehen wird durch Einzelbeschlüsse in der Gemeindevertretung Wandlitz entschieden.

 

4. Die Baupaten für die Projektgruppe werden im Ortsbeirat Schönwalde, im Bildungs- und im Bauausschuss sowie im Umweltausschuss (A2, A3 und A6) benannt.

 

Ortsbeirat Schönwalde:         ...........................................

 

Bildungsausschuss:          ………………………………

 

Bauausschuss:          ………………………………

 

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die männliche Sprachform verwendet.

 

 

 

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Anlagen:

Anlage 1_Teil 2_Variante SW Einwohnerentwicklung

Anlage 2_Teil 2_Tabelle Schulwege

Anlage 3_Teil 2_Variante SW Darstellung Reserven

Anlage 4_Protokoll der AG Schulentwicklungsplanung vom 23.01.2020

 

Im Ausschuss für Bildung, Jugend, KITAs und Sport kann bei Bedarf in einer gesonderten Präsentation das weitere Zahlenmaterial dargestellt werden.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Teil 2_Variante SW Einwohnerentwicklung (459 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Teil 2_Tabelle Schulwege (506 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Teil 2_Variante SW Darstellung Reserven (440 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_Protokoll AG SEP 23-1-20 (153 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.04.2020 13:26:22   Laura Göritz