Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0126  

 
 
Betreff: Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 6340008/20
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
10.03.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_BV-GV2020-0126

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung lag ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des Kellers einer Finnhütte in einen Wellnessbereich vor. Die Baugenehmigung für die Errichtung der Finnhütte als Ferienhaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1178 wurde am am 07. September 2018 erteilt. Das Grundstück ist bereits mit drei Finnhütten bebaut, eine vierte wird aktuell errichtet. Mit dem Bau der jetzt zu ändernden fünften Finnhütte wurde noch nicht begonnen. Beabsichtigt und genehmigt war, den Keller als Abstellraum zu nutzen. Dieser Abstellraum soll jetzt als Wellnessbereich mit einer Salzgrotte genutzt werden. An den äußeren Abmaßen des Baukörpers ändert sich nichts. Die Gebäudekubatur bleibt bestehen. Geplant sind lediglich drei zusätzliche Fensteröffnungen für den Keller sowie die Verschiebung des äußeren Kellerzuganges und der Kelleraußentreppe.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“. Zur Sicherung der Planvorstellungen hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am 05. September 2019 eine Veränderungssperre beschlossen. Zweck einer Veränderungssperre ist die Verhinderung von Bauvorhaben, die die Ziele der Planung beeinträchtigen könnten. Von einer Veränderungssperre kann gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen stehen. Zu beurteilen ist in diesem Zusammenhang lediglich die Nutzungsänderung des Kellers von einem Abstellraum in einen Wellnessbereich, da die Finnhütte bereits baurechtlich genehmigt wurde.

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich in einem Bereich, der sowohl im derzeitigen Teilflächennnutzungsplan als auch im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz als Wohnbaufläche mit erhöhtem Grünanteil dargestellt ist.

Das Plangebiet hat den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Ein Ferienhaus ist eine in dieser Gebietsart ausnahmsweise zulässige Nutzung.

 

Das Bauvorhaben stimmt mit den Planungsvorstellungen der Gemeinde, die Nachverdichtung der bestehenden Siedlung zukuntsorientiert unter Einbeziehung des Leitbildes der Gemeinde Wandlitz zu steuern, überein. Insbesondere wird dem Leitziel als attraktiver Tourismus- und Erholungsstandort zu fungieren entsprochen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus Sicht der Gemeindeverwaltung zulässig. Das Vorhaben widerspricht nicht den gemeindlichen Planungsvorstellungen. Es ist nicht zu befürchten, dass durch die Zulassung der Ausnahme die Planung im Plangebiet unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung kann mit positivem Beschluss der Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden. 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:       Nein

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindtlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zur Nutzungsänderung des Kellers einer Finnhütte in einen Wellnessbereich auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1178 wird zugelassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Geltungsbereich der Veränderungssperre

Flurkarte

Auszug aus dem Bauantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_BV-GV2020-0126 (327 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.03.2020 10:45:47   Astrid Gäbler