Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die als Einreicher o.g. Fraktion haben den Beschlussantrag mit Posteingang vom 11.10.2019 in der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf ist auf Antrag einer Fraktion eine Neubesetzung nach § 41 Abs. 2 bis 5 BbgKVerf vorzunehmen, wenn die Gemeindevertretung dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder beschließt.
Der Antrag inkl. der entsprechenden Begründung befindet sich in der Anlage.
Gesetzliche Grundlagen § 41 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung bestellt aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode, auf Vorschlag der Fraktion der SPD, nachfolgend genannte Mitglieder und deren Stellvertreter in den Hauptausschuss:
Mitglied: Petra Bierwirth Stellvertreter: 1. Hartmut Arndt 2. Frank Liste 3. Dietmar Seefeld
Anlagen: Antrag der Fraktion der SPD inkl. Begründung.
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