Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0069  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion SPD: Neubesetzung Hauptausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fraktion SPD
Fraktion SPD
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen     
Anlagen:
AntragderFraktion
Stellungnahme der Verwaltung zur Neubesetzung Hauptausschuss

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Begründung / Erläuterung

Die als Einreicher o.g. Fraktion haben den Beschlussantrag mit Posteingang vom 11.10.2019 in der Gemeindeverwaltung eingereicht.

 

Gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf ist auf Antrag einer Fraktion eine Neubesetzung nach § 41 Abs. 2 bis 5 BbgKVerf vorzunehmen, wenn die Gemeindevertretung dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder beschließt.

 

Der Antrag inkl. der entsprechenden Begründung befindet sich in der Anlage.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 41 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf)

Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestellt aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode, auf Vorschlag der Fraktion der SPD, nachfolgend genannte Mitglieder und deren Stellvertreter in den Hauptausschuss:

 

Mitglied: Petra Bierwirth

Stellvertreter:  1. Hartmut Arndt

   2. Frank Liste

   3. Dietmar Seefeld

 

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Anlagen:

Antrag der Fraktion der SPD inkl. Begründung. 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragderFraktion (84 KB)    
Anlage 2 2 Stellungnahme der Verwaltung zur Neubesetzung Hauptausschuss (79 KB)