Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0061  

 
 
Betreff: Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde
- Abwägungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
05.11.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.11.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen     
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
14.01.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.01.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
10.02.2020 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
20.02.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2019.11.07_GS Schönerlinde_Abwägung Behörden und TöB (3)

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Begründung / Erläuterung

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 02/2019 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 29.03. bis 29.04.2019 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

Hinweise aus der Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde vom 05.11.2019 und des A2 vom 14.11.2019 wurden mit aufgenommen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKverf)

§§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

11.574,00

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

51100529155

 

5.000,00

 

2019

51100529155

 

5.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)              als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b) als Beschluss in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.

 

 

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Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019.11.07_GS Schönerlinde_Abwägung Behörden und TöB (3) (150 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.12.2019 08:59:00   Rico Wernowsky