Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2019-0005  

 
 
Betreff: Information zum Leistungsvertrag über die mobile Jugendarbeit in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:HA4
Die Bürgermeisterin
Inhaltliche Korrektur der Vorlage durch die Verwaltung
Federführend:HA_Bildung/Familie/Sport Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport zur Kenntnis
18.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss zur Kenntnis
25.11.2019 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis
05.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen     

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Begründung / Erläuterung

Zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde Wandlitz besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Jugendkoordination und Jugendförderung gemäß § 53 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie §§ 11-13(1), 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Ziel des Leistungsvertrages ist es, den unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreis Barnim Rechnung zu tragen: Im Zusammenwirken von Jugendamt und der Gemeinde sollen regional spezifische, passgenaue Angebote der Jugendförderung und Jugendkoordination entwickelt und vereinbart werden.

Im Einvernehmen mit dem Landkreis wird nach fachlichen Kriterien und auf rechtlicher Grundlage (§§ 3, 74, 75, 77 und 80 SGB VIII) der Anstellungsträger für Jugendkoordination ausgewählt. Der Landkreis Barnim sowie die Gemeinde Wandlitz entschieden sich hier einvernehmlich für den Internationalen Bund.  

Der Träger für die Jugendförderung wird durch die Gemeinde eigenverantwortlich ausgewählt. Bislang wurde die Erfüllung dieser Aufgaben an die zwei freie Träger, den AWO Kreisverband Bernau e.V. sowie den Internationalen Bund (IB) übertragen.

Insgesamt umfasst der Leistungsvertrag folgende Stellen:

- Jugendkoordination (IB)

- Jugendsozialarbeit am Standort Schule (IB)

- Straßensozialarbeit/Mobile Jugendarbeit (IB)

- Jugendförderung/Sozialarbeit an Schule (IB)

- Mobile Jugendförderung (AWO) 

Im September 2019 teilte uns die Geschäftsführung der AWO mit, dass sie von der Personalstelle "Mobile Jugendförderung" zum 31.12.2019 zurücktreten.

Es ist vorgesehen die Stelle durch den Internationalen Bund zum 01.01.2020 besetzen zu lassen. Der Internationale Bund hat sich durch seine langjährige Zusammenarbeit mit der Gemeinde im Bereich der Jugendkoordination sowie Mobilen Jugendförderung bewährt. Zudem sind dann zukünftig alle Stellen im Bereich der Mobilen Jugendförderung bei einem Träger angesiedelt und können somit durch die Jugendkoordinatorin noch besser und effektiver gesteuert werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:  Nein

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass der AWO Kreisverband Bernau e.V. von der Stelle Mobile Jugendarbeit zurückgetreten ist und die Neubesetzung dieser Stelle ab dem 01.01.2020 durch den Internationalen Bund (IB) erfolgen wird.

 

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Anlagen:

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.11.2019 15:22:46   Astrid Gäbler