Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0442  

 
 
Betreff: Beschluss zur Entwicklung des Finowkanals
hier: Abgabe einer Absichtserklärung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
15.01.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.01.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
12.02.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Absichtserklärung

Begründung / Erläuterung

Bereits im Rahmen der Sitzung vom 25.06.2015 wurde durch die Gemeindevertretung ein Beschluss zur zukünftigen Entwicklung des Finowkanals gefasst. Mit dieser Beschlussfassung wurde u. a. bestätigt, dass der Erhalt der dauerhaften touristischen Entwicklung des Finowkanals in engem Zusammenhang mit der fortschreitenden wassertouristischen Entwicklung in Nordbrandenburg und damit der Bedeutung für die Entwicklung der gesamten Region gesehen wird (vgl. Anlage).

Der Bund hatte damaligen Zeitpunkt bereits angekündigt, den Betrieb der Schleusen perspektivisch nur noch soweit gewährleisten zu wollen, wie es zur Sicherung des Wasserhaushaltes erforderlich ist. Anlass hierfür war die Entscheidung, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zukünftig nur noch auf die Bundeswasserstraßen zu konzentrieren, die der der Wirtschaft dienenden Berufsschifffahrt nützen. Hierzu gehören nicht die sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes, auf denen ausschließlich der wassertouristische Freizeitverkehr stattfindet, wie z.B. der Finowkanal.

 

Das bedeutete konkret, dass der Finowkanal z.B. bei einer Stilllegung der Schleusen aufgrund baulicher Mängel nicht mehr durch Motoboote jeglicher Art befahren werden könnte. Das Wassertourismusrevier würde an Attraktivität verlieren. Das wirtschaftliche Potential der Region würde in diesem Bereich starken Einschränkungen unterliegen bzw. brachliegen.

 

Für die westlich des Oder-Havel-Kanals gelegenen und am Projekt „Wiederschiffbarmachung des Langen Trödels“ beteiligten Kommunen (Stadt Liebenwalde und Gemeinde Wandlitz) hätte eine Stilllegung  konkret auch zur Folge, dass für Freizeitkapitäne nach derzeitigem Stand eine Weiterfahrt von Zerpenschleuse über das Wasserstraßenkreuz Oder-Havel-Kanal bis nach Liepe nicht mehr möglich wäre. Die Fahrt könnte durchaus im Unterhafen der Schleuse insbesondere für die führerscheinfreien Charterboote, die eine der Hauptzielgruppen darstellen, zu Ende sein.

 

Vor diesem Hintergrund gab der Bund zum damaligen Zeitpunkt aber auch zu erkennen, dass er den Finowkanal oder Teile des Finowkanals an einen anderen Betreiber übergeben könnte. Auf diese Weise könnte die Weiterbetreibung des Kanals in der und für die Region gewährleistet werden.

 

Nach Vorlage des Angebotes des Bundes zur Übernahme des Finowkanals haben sich die Mitgliederkommunen der KAG Region Finowkanal dahingehend verständigt, dass lediglich über die Übernahme der zwölf Schleusen verhandelt wird. Der Bund sicherte in diesem Zusammenhang zu, dass auch bei einer Nicht-Übernahme der Wasserstraße die zur Sanierung erforderlichen Gesamtinvestitionskosten (Bau- und Baunebenkosten, also auch Planung) zu 50 % in Form eines Zuschusses übernommen werden würden.

 

 

Im Hinblick auf den restlichen Anteil hat der Landkreis Barnim am 06.12.2017 bereits dahingehend einen Beschluss zum Abschluss einer Absichtserklärung gefasst, dass er für die Sanierung der Schleusen insgesamt 1,5 Mio. € sowie 300.000,-€ jährlich für den Betrieb zur Verfügung stellt, unter  Maßgabe, dass im Rahmen der Findung einer geeigneten Betreiberstrukur die Gründung eines Zweckverbandes kommunalaufsichtlich genehmigt wird, die Beteiligung des Bundes (siehe oben) abgesichert wird und das Land Fördermittel bereit stellt und die Anliegerkommunen den verbleibenden Eigenanteil finanziell absichern.

 

Mittlerweile hat auch die Stadtverordnetenversammlung in Eberswalde einen positiven Beschluss zum Abschluss der Absichtserklärung gefasst.

 

 

 

Mögliche Rechtsform einer zukünftigen Betreiberorganisation –bzw. struktur:

 

Die Stadt Eberswalde hatte zur rechtlichen Klärung der zukünftigen Betreiberform bei einer renommierten Anwaltsgesellschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der juristischen Prüfung wurde den Kommunen hinsichtlich der Rechtsform, deren Organisation und Strukturen sowie der Finanzierung auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsanalyse die Bildung eines Zweckverbandes empfohlen. Gleichzeitig wurde ein Finanzierungsmodell für die Durchführung des Betriebes und die notwendigen Schleuseninvestitionen vorgelegt.

 

 

Zum Inhalt der Absichtserklärung:

 

In mehreren Gesprächsrunden zwischen der KAG Region Finowkanal (mit Herrn Boginski als Verhandlungsführer) und dem Bund wurden ein mögliches Vorgehen und die Rahmenbedingungen erörtert.

 

Im Ergebnis wurden für das weitere Vorgehen drei Punkte als Voraussetzung fixiert:

 

  • Gemeinsame Erarbeitung und der Abschluss einer Absichtserklärung
  • Die gemeinsame Erstellung eines Umsetzungsplanes
  • Beschlussfassung der Anrainerkommunen zu den Angeboten des Bundes

 

 

Die Kernpunkte der Absichtserklärung lassen sich aus Sicht der KAG wie folgt zusammenfassen:

In der Erklärung bekunden die Mitglieder der KAG Region Finowkanal als auch der Bund die Absicht der Übertragung der Schleusen an einen zu gründenden Zweckverband, wobei die Aufgabe des Zweckverbandes in der Instandsetzung und Betreibung der Schleusen bestehen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2, Pkt. 14 BbgKVerf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Abschluss einer Absichtserklärung wird befürwortet. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen der Mitgliederversammlung der KAG Region Finowkanal zuzustimmen und diese zu unterzeichnen.

 

  1. Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen zur Kenntnis, dass die Absichtserklärung zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit im Hinblick auf die Bildung eines Zweckverbandes oder die Übernahme der Schleusen am Finowkanal nach sich zieht.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird außerdem beauftragt, im Rahmen der weiteren Verhandlungen auf die Bildung eines Zweckverbandes hinzuwirken und dessen Bildung zur Voraussetzung für alle nachfolgenden Beteiligungen der Gemeinde – auch finanzieller Art - zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche baulichen Anlagen im Bereich des „Langen Trödels“ von einem zu bildenden Zweckverband übernommen werden können. Das Ergebnis wird zum Gegenstand zukünftig anstehender Verhandlungen gemacht. Die Gemeindevertretung wird über den Fortgang der Verhandlungen informiert.

 

 


Anlagen:

Absichtserklärung (Entwurf) einschließlich juristisch empfohlener Ergänzungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Absichtserklärung (386 KB)    
Stammbaum:
BV-GV/2017-0442   Beschluss zur Entwicklung des Finowkanals hier: Abgabe einer Absichtserklärung   HB AL   Beschlussvorlage GV
BV-GV/2017-0442-1   Beschluss Änderung der Absichtserklärung zum Finowkanal   HA_Hauptamt   Beschlussvorlage GV