Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Ingenieurbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Erarbeitung der Planungsleistungen in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Straßenausbau der Akazienstraße im OT Basdorf beauftragt. Der geplante Ausbau soll von der Prenzlauer Straße bis zur Bahnstraße erfolgen.
Auf der Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) handelt es sich bei der Akzienstraße um eine Wohnstraße. In der Vorplanung sind drei Varianten erarbeitet worden. Diese sind im Erläuterungsbericht beschrieben und kostenmäßig ausgewiesen.
Es ist vorgesehen, die Fahrbahn der Akazienstraße auf ca. 180,00 m einschließlich der Herstellung der Grundstückzufahrten grundhaft auszubauen. Die Akazienstraße erhält eine einseitige Straßenbeleuchtung. Der Baumbestand soll dabei weitestgehend erhalten werden. Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über neu zu errichtenden Mulden. Die Straßenflurstücksbreite ermöglicht eine Muldenbreite von ca. 2,00 m. Die Vorplanung sieht die Herstellung der Straße wahlweise mit und ohne Parkflächen vor.
Variante 1: Herstellung einer 6,00 m breiten Straße in Asphaltbauweise. Dies ermöglicht eine Nutzung der Straße für die Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge auch bei parkenden Autos auf der Fahrbahn. Die Auffahrten zu den Grundstücken werden vorzugsweise in Betonverbundpflaster Farbe grau ausgeführt. Die Abgrenzung zur Asphaltdecke erfolgt mittels Tiefborde, die seitlichen und hinteren Einfassungen werden ebenfalls mit Tiefborden realisiert. Der südliche Seitenraum wird für die großflächige Versickerung über Mulden genutzt.
Vorteile: - kostengünstige Lösung - keine Verlegung von Medientrassen - Verbesserung der Verkehrssituation für die Anwohner - Schutz der Seitenräume gegen unbefugtes Befahren
Nachteile: - die bestehende Parksituation mit Fremdparkern wird nicht verändert
Variante 2: Herstellung einer 4,75 m breiten Pflasterstraße mit Parktaschen und separatem Gehweg. Die Straßenbreite ermöglicht die Nutzung für die Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge auch bei Gegenverkehr. Der südliche Seitenraum wird auch hier für die Versickerung über Mulden genutzt, jedoch werden auf Grund der größeren versiegelten Flächen zusätzliche Rigolen unter den Mulden angeordnet. Der nördliche Seitenraum erhält die Masten für die Straßenbeleuchtung.
Vorteile: - optische Aufwertung durch Strukturierung der Verkehrsfläche - Verbesserung der Verkehrssituation durch Fahrbahnerneuerung und Schaffung von geregelten Parkflächen - höhere Verkehrssicherheit der Fußgänger durch Gehwegherstellung - Schutz der Seitenräume gegen unbefugtes Befahren
Nachteile: - teurer als Variante 1 - größerer Flächenverbrauch mit eventuell punktuellen Leitungsumlegungen
Variante 3: Herstellung einer 4,75 m breiten Straße in Asphaltbauweise oder Betonverbundpflasterbauweise. Dies ermöglicht eine Nutzung der Straße für die Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge bei Gegenverkehr unter der Voraussetzung eines beidseitigen Parkverbotes. Die Auffahrten zu den Grundstücken werden generell in Betonverbundpflaster ausgeführt. Der südliche Seitenraum wird für die großflächige Versickerung über Mulden genutzt.
Vorteile: - kostengünstigste Lösung - keine Verlegung von Medientrassen - Verbesserung der Verkehrssituation für die Anwohner - Schutz der Seitenräume gegen unbefugtes Befahren - die bestehende Parksituation mit Fremdparker wird beseitigt
Nachteile: - keine Parkmöglichkeiten
Die Realisierung der geplanten Straßenbaumaßnahme erhöht im starken Maße die Verkehrssicherheit. Die Verkehrsführung wird nunmehr geleitet und es wird nicht mehr das gesamte Straßenflurstück für das Befahren in Anspruch genommen. Durch die geplante Befestigung der Straße wird die Wohnqualität wesentlich erhöht. Mit dem generellen Anlegen von Entwässerungsmulden wird das Regenwasser zielgerichtet gesammelt und versickert. Mit dem Anlegen von Grundstückzufahrten erfolgt eine Aufwertung der Grundstücke. Die Errichtung eine Straßenbeleuchtung erhöht in großem Maße die Sicherheit.
Seitens des Bauamtes wird die weitere Planung nach der Variante 3 favorisiert. Zwar ist die Mitnutzung des Straßenverkehrsraumes durch parkende Fahrzeuge von Nutzern der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) untersucht worden. Aus folgenden Gründen wird jedoch eine entsprechende bauliche Untersetzung nicht befürwortet:
1. Aus der Einstufung der Akazienstraße ergibt sich deren bestimmungsmäßige Nutzung für den Anliegergebrauch. Dem entgegen steht die Herstellung von Stellplätzen für die Nutzer der NEB. 2. Bei einer im November 2009 durchgeführten Begehung wurden in der Akazienstraße 32 parkende PKW’s gezählt. Im Dezember wurden 34 neu gebaute Stellplätze einer P+R – Anlage freigegeben, so dass eine Weiternutzung der Akazienstraße zum Parken nicht begründet ist. 3. Die Herstellung von Parkflächen erfordert einen Aufwand von ca. 11.500,00 €. Dieser ist für den Ausbau der Akazienstraße nicht gerechtfertigt.
Bezogen auf den aktuell geschätzten Gesamtumfang von ca. 96.000,00 € ergeben sich Straßenausbaubeiträge von 2,99 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Der voraussichtliche Kostenersatz für die Grundstückszufahrten beträgt ca. 55,00 € bis 60,00 € / m² Zufahrtsfläche.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Vorplanung zu und beschließt den Fahrbahnausbau inklusive der Errichtung von Grundstücksauffahrten, eines Versickerungssystems aus Mulden einseitig der Straße und die Errichtung einer Straßenbeleuchtungseinrichtung gemäß Variante 3 weiter zu planen.
Die Planungsunterlagen werden zur Sitzung vorgelegt.
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