Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung „Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt. 2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt und erläutert. Abstimmungsergebnis Zustimmung: 24 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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