Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Wandlitz-Ost", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70
BV-GV/2006-0456 Bebauungsplan "Wandlitz-Ost", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Herr Stöhr als betroffener Bürger bat umfolgende Informationen bzw

Herr Stöhr als betroffener Bürger bat um folgende Informationen bzw. gab folgende Hinweise:

 

  1. In den Planunterlagen gibt es Widersprüche zwischen dem Ist-Zustand der Straßen und den Darstellungen im Bebauungsplan.
  2. Inwieweit besteht Bestandsschutz für die Fa. Marx?
  3. Aus Sicht der Anwohner sollte der Festsetzung des B-Planes zur möglichen  ausnahmsweisen Erweiterung des Gewerbebetriebes Marx  keine Zustimmung erteilt werden

 

Die Fragen wurden durch Frau Bornkessel wie folgt beantwortet und erläutert:

 

  1. Die Anpassung war in der Begründung nicht notwendig, da der Beginn des Planverfahrens bereits vor dem Neubau der Straßen lag und es außerdem  keine baurechtlichen Auswirkungen hat
  2. Die Bestandssituation wurde Herrn Stöhr erläutert.
  3. Frau Bornkessel verwies darauf, dass es sich hier um einen Ausnahmetatbestand handelt, welcher durch die gemeindlichen Gremien, im Falle eines entsprechenden Antrages, beraten und beschlossen werden muss. Durch die Fa. Marx bzw. ihre Rechtsnachfolger besteht auf die Erteilung einer Ausnahme kein Rechtsanspruch.  Eine Erweiterung kann zudem auch eine für die betroffenen Nachbarn dienliche Sache (z.B. Lärmschutzwand etc.) sein, welche dann auch nicht genehmigungsfähig wäre.

 

Herr Borchert bestätigte zudem, dass dies auch dem Planungswillen des Ortsbeirates entspräche.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden und dass die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom Abwägungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Blockabstimmung

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .