Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1.1. Zühlsdorfer Straße : Ausbaubreite im unbebauten Bereich 2,0 m und im bebauten Bereich 2,50 m Asphaltbauweise im unbebauten Bereich (außerhalb der Ortschaft) und Pflasterbauweise im bebauten Bereich Entwässerung über Versickerungsmulden im unbebauten Bereich (außerhalb der Ortschaft) und Rigolenversickerung im bebauten Bereich Errichtung der Beleuchtung unter Verwendung des Leuchtentyps LISA 1402 der Firma SLF, RAL 5002 (ultramarinblau) mit einer Lichtpunkthöhe von 4,30 m 1.2. Gehweg B109 Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise Entwässerung über Versickerungsmulden
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge sind drei
Abrechnungsgebiete gemäß Anlage zu bilden. 1. Abrechnungsgebiet, von der Gemarkungsgrenze Basdorf bis zum Ortseingang Basdorf: Gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen sind die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung entlang von Gemeindeverbindungsstraßen nicht beitragsfähig und somit durch die Gemeinde Wandlitz zu tragen.. 2. Abrechnungsgebiet, vom Ortseingang Basdorf bis zur B109 Die anliegenden Grundstücke haben den hauptsächlichen wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung. Somit ist für diesen Abschnitt eine Beitragserhebung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung vorzunehmen. 3. Abrechnungsgebiet, entlang der B109 Die anliegenden Grundstücke haben den hauptsächlichen wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung des kombinierten Gehweges. Somit ist für diesen Abschnitt eine Beitragserhebung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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