Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - OT Basdorf - Kombinierter Geh- und Radweg Zühlsdorfer Straße  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: "Hotel Jägerheim"
Ort: Hotel Jägerheim-Ützdorf, Wandlitzer Straße 12, 16348 Wandlitz, OT Lanke/Ützdorf
BV-GV/2006-0429 OT Basdorf - Kombinierter Geh- und Radweg Zühlsdorfer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Silvia Fiedler
Federführend:HB AL   

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung entlang der Hauptverkehrsstraße Zühlsdorfer Straße, zwischen Gemarkungsgrenze Basdorf und Bundesstraße B109 und eines Gehweges entlang der Hauptverkehrsstraße B109, zwischen Zühlsdorfer Straße und Bahnübergang, entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:

1.1. Zühlsdorfer Straße :            

Ausbaubreite im unbebauten Bereich 2,0 m und im bebauten Bereich 2,50 m

Asphaltbauweise im unbebauten Bereich (außerhalb der Ortschaft) und

Pflasterbauweise im bebauten Bereich

Entwässerung über Versickerungsmulden im unbebauten Bereich (außerhalb der Ortschaft) und Rigolenversickerung im bebauten Bereich

Errichtung der Beleuchtung unter Verwendung des Leuchtentyps LISA 1402 der Firma SLF, RAL 5002 (ultramarinblau) mit einer Lichtpunkthöhe von 4,30 m

1.2. Gehweg B109

Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise

            Entwässerung über Versickerungsmulden

                 

  1. die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges sowie die Beleuchtung in der Zühlsdorfer Straße und des Gehweges entlang der B109 werden entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Für die Berechnung der Anliegerbeiträge sind drei Abrechnungsgebiete gemäß Anlage zu bilden.

1. Abrechnungsgebiet, von der Gemarkungsgrenze Basdorf bis zum Ortseingang Basdorf: Gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen sind die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung entlang von Gemeindeverbindungsstraßen nicht beitragsfähig und somit durch die Gemeinde Wandlitz zu tragen..

2. Abrechnungsgebiet, vom Ortseingang Basdorf bis zur B109

Die anliegenden Grundstücke haben den hauptsächlichen wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung. Somit ist für diesen Abschnitt eine Beitragserhebung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung vorzunehmen.

3. Abrechnungsgebiet, entlang der B109

Die anliegenden Grundstücke haben den hauptsächlichen wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung des kombinierten Gehweges. Somit ist für diesen Abschnitt eine Beitragserhebung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung vorzunehmen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .