Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz Abwägungsbeschluss nach erfolgter erneuter Auslegung  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsbeirat Schönwalde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25
Raum: Gemeindezentrum Schönwalde
Ort: Hauptstraße 38, 16348 Wandlitz
BV-GV/2023-0622 Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz
Abwägungsbeschluss nach erfolgter erneuter Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HB 22
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 25.09.2023
Aktenzeichen:SW 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der anwesende Planer Herr Pulkenat erläutert ausführlich den aktuellen Stand zum Bebauungsplan und hebt hervor, dass sich vor allem die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) als sehr müßig und zäh erweist. Es wurden mehrere Änderungen aufgrund des MLUKs vorgenommen. Zurzeit liegen die Unterlagen erneut beim MLUK, bereits seit 2 Monaten, zur Prüfung. Herr Pulkenat lobt die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat, der Gemeindeverwaltung und dem Landkreis.

 

Herr Wagner erkundigt sich nach den anfänglichen Diskrepanzen mit den Forsten. Herr Pulkenat antwortet, dass diese mittlerweile durch eine vernünftige Grundstücksvermarkung aus dem Weg geräumt wurden.

Weiter fragt Herr Wagner an, wann mit der Gesamtplanung dieses Projektes begonnen wurde. Herr Pulkenat antwortet, dass vor 5 Jahren mit der Planung begonnen wurde.

 

Der Ortsbeirat bedankt sich bei Herrn Pulkenat für seine Zeit und die Ausführungen zum Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“.

 

Der Ortsbeirat spricht sich einstimmig dafür aus, im Block abzustimmen


Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b)      als Beschluss in Blockabstimmung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge bei der abschließenden Planbearbeitung berücksichtigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5 

Ablehnung:  0 

Enthaltung: 0