Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Im Juli 2016 wurde unter BV-GV/2016-0253 der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Schlossareals Dammsmühle mit einem potentiellen Vorhabenträger befürwortet. Die Gemeindevertretung fasste am 05.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger wurde im August 2020 abgeschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 08.09.2020 im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes fand vom 23.09. bis 24.10.2020 statt. Am 27.05.2021 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches (Verkleinerung). Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind entsprechend in den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB eingeflossen. Vom 18.10. bis 22.11.2021 fand die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Auslegung gingen zwei Bürgereinwendungen hervor. Im Rahmen des am 05.05.2022 gefassten Abwägungsbeschlusses wurde eine Überarbeitung des Planentwurfes bestimmt. Der überarbeitete Planentwurf wurde vom 08.05. bis 24.05.2023 erneut öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Zu dieser erneuten Auslegung gingen keine Bürgereinwendungen ein. In der Anlage beigefügt ist das Abwägungsmaterial zur Auslegung des geänderten Entwurfes des B-Plans mit Stand 23.03.2023 und zur ergänzenden Behördenbeteiligung wegen der Änderungen vom 25.07.2023 nach der bereits stattgefundenen Auslegung (siehe Teil IV des Abwägungsmaterials). Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist den Abwägungsunterlagen entnehmbar. Gesetzliche Grundlagen §§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/ vorangegangene Vorlagen BV-GV/ 2016-0253 Grundsatzbeschluss
BV-GV/2021-0065 Aufstellungsbeschluss
BV-GV/2021-0332 Änderung Aufstellungsbeschluss, hier: Geltungsbereich
BV-GV/2021-0333 Auslegungsbeschluss
BV-GV/2022-0443 Abwägungsbeschluss
BV-GV/2023-0565 erneuter Auslegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge bei der abschließenden Planbearbeitung berücksichtigt werden. Insbesondere soll eine eigenständige Abwasserentsorgung vor Ort stattfinden. Die Gemeindevertretung empfiehlt und unterstützt, eine autarke dezentrale Schmutzwasserentsorgung mit ausschließender Widerverwertung des gereinigten Schmutzwassers entsprechend den EU-Richtlinien.
Anlagen:
Abwägungsunterlagen
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