Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0622  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz
Abwägungsbeschluss nach erfolgter erneuter Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HB 22
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 25.09.2023
Aktenzeichen:SW 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.09.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
14.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.09.2023 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
2023-07-27 3. Auslegung Verschiebung SPA ASH
B-Plan Dammsmühle Entwurf 23.03.2023 - Änderung 25.07.2023
B-Plan Dammsmühle_Planurkunde Entwurf_2023-03-23 Auslegungsexemplar
Dammsmühle BP 2. Entwurf_Abwägungsprotokoll_2023-08-11

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Im Juli 2016 wurde unter BV-GV/2016-0253 der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Schlossareals Dammsmühle mit einem potentiellen Vorhabenträger befürwortet.

Die Gemeindevertretung fasste am 05.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger wurde im August 2020 abgeschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 08.09.2020 im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes fand vom 23.09. bis 24.10.2020 statt.

Am 27.05.2021 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches (Verkleinerung).  

Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind entsprechend in den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB eingeflossen.

Vom 18.10. bis 22.11.2021 fand die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.  

Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Auslegung gingen zwei Bürgereinwendungen hervor.

Im Rahmen des am 05.05.2022 gefassten Abwägungsbeschlusses wurde eine Überarbeitung des Planentwurfes bestimmt.

Der überarbeitete Planentwurf wurde vom 08.05. bis 24.05.2023 erneut öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. 

Zu dieser erneuten Auslegung gingen keine Bürgereinwendungen ein.

In der Anlage beigefügt ist das Abwägungsmaterial zur Auslegung des geänderten Entwurfes des B-Plans mit Stand 23.03.2023 und zur ergänzenden Behördenbeteiligung wegen der Änderungen vom 25.07.2023 nach der bereits stattgefundenen Auslegung (siehe Teil IV des Abwägungsmaterials).

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist den Abwägungsunterlagen entnehmbar.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Beschlusshistorie/ vorangegangene Vorlagen

BV-GV/ 2016-0253 Grundsatzbeschluss

 

BV-GV/2021-0065 Aufstellungsbeschluss

 

BV-GV/2021-0332 Änderung Aufstellungsbeschluss, hier: Geltungsbereich

 

BV-GV/2021-0333 Auslegungsbeschluss

 

BV-GV/2022-0443 Abwägungsbeschluss

 

BV-GV/2023-0565 erneuter Auslegungsbeschluss

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge bei der abschließenden Planbearbeitung berücksichtigt werden. Insbesondere soll eine eigenständige Abwasserentsorgung vor Ort stattfinden. Die Gemeindevertretung empfiehlt und unterstützt, eine autarke dezentrale Schmutzwasserentsorgung mit ausschließender Widerverwertung des gereinigten Schmutzwassers entsprechend den EU-Richtlinien.

 

 


Anlagen:

 

Abwägungsunterlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-07-27 3. Auslegung Verschiebung SPA ASH (978 KB)    
Anlage 2 2 B-Plan Dammsmühle Entwurf 23.03.2023 - Änderung 25.07.2023 (1072 KB)    
Anlage 3 3 B-Plan Dammsmühle_Planurkunde Entwurf_2023-03-23 Auslegungsexemplar (1905 KB)    
Anlage 4 4 Dammsmühle BP 2. Entwurf_Abwägungsprotokoll_2023-08-11 (192 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   13.10.2023 13:37:44   Stephanie Kowallik