Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Guse hat in Erfahrung gebracht, dass der Grundstückseigentürmer nicht an den Kosten beteiligt werden würde. Sie stellt sich die Frage, ob die Gemeinde zu viel Geld habe. Sie findet die Kostenübernahme für die Planung, bei der derzeitigen Haushaltslage abwegig.
Frau Bierwirth verweist auf die Beratung des Hauptausschusses. Hier wurde festgestellt, dass ein Bebauungsplan vorhanden sei und ein neuer entbehrlich wäre. Aus ihrer Sicht sei dieser Schritt überflüssig.
Der Bürgermeister informiert, dass die Verwaltung das Planungserfordernis für erforderlich hält, weil dass, was der aktuelle Eigentümer baurechtlich umsetzen möchte, an diesem prominenten Grundstück, entgegen den Entwicklungszielen der Gemeinde wäre. Der bestehende B-Plan sei über 25 Jahre alt und eine Änderung sei auch aus seiner Sicht notwendig.
Der Vorsitzende informiert, dass der Bauausschuss die Vergrößerung der Fläche beraten und empfohlen habe. Er wirbt für diesen Beschluss.
Es entsteht eine Diskussion.
Herr Hitze ist der Meinung, dass die Überarbeitung des Bauungsplanes eine Steuerungsmöglichkeit sei und befürwortet dies.
Herr Bergner beantragt im Namen der Fraktionsgemeinschaft eine namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterführung des Verfahrens durch die Gemeinde Wandlitz sowie die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des Bebauungsplanes „Seetrifft“ an das Büro W.O.W. Kommunalberatung und Projektbegleitung aus 16321 Bernau bei Berlin.
Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
Zustimmung: 13 Ablehnung: 9 Enthaltung: 0
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