Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Am Bahnhof/Kegelbahn", Gemarkung Klosterfelde - Aufstellungsbeschluss -  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 30
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2023-0607 Bebauungsplan "Am Bahnhof/Kegelbahn", Gemarkung Klosterfelde
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 26.06.2023
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:HB_Bauleitplanung
    Bgm
   K_Liegenschaften

Herr Brauer berichtet über intensive Beratungen mit dem Ortsbeirat, dem Kegelverein, der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Vorhabenträger. Das Ergebnis ist in der Beschlussvorlage enthalten und in allen Gremien beraten. Er erläutert die Planung und aus welchem Grund das Wohngebäude dreigeschossig geplant wurde. Er bittet ausdrücklich um Zustimmung.

 

Frau Guse: “Wir haben ja diese Beschlussvorlagen eingebracht, als Fraktionsgemeinschaft und ich würde die gerne ergänzen wollen. Unzwar dahingehend, dass das klargestellt wird, dass es sich hierbei um eine Art Sondergebiet handelt, die keinerlei Außenwirkung auf weitere Bebauungen in Klosterfelde hat. Das bringe ich jetzt hier als Antrag ein, unsere Fraktionsgemeinschaft.“

 

Der Bürgermeister: “Frau Guse, B-Pläne haben niemals eine Außenwirkung. d.h.: selbst ein B-Plan grenzt ein klar umrissenes Gebiet mit Bau-planerischen Festsetzungen ab, die nicht nach Außen gelten. Deswegen braucht man das gar nicht so explizit zusagen. Sondern man kann aus den Regelungen eines B-Planes nicht automatisch auf andere, nicht mal auf das Nachbargrundstück schließen. Das geht einfach nicht.“

 

Herr Liste erinnert an die vielen, notwenigen Infrastrukturmaßnahmen, welche aus Kapazitätsgründen sowie finanziellen Gründen nicht angegangen werden.

Er kritisiert, dass ein solches Vorhaben vorgezogen werde.

 

Herr Bury verweist auf den Punkt zwei im Beschlusstext, welcher den Bürgermeister ermächtigt die Vergabe der Planungsleistungen für den Bebauungsplan ohne Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Aus Sicht der AfD sollte die Gemeindevertretung diese Entscheidung nicht aufgeben. Die Fraktion beantragt eine ersatzlose Streichung des Punktes zwei.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Beschlussfassung zur Planungsleistung durch die Gemeindevertretung viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Planung würde somit erst im Dezember diesen Jahres beginnen. Er informiert, dass bis zum 30.04.2024 ein Auslegungsbeschluss erstellt sein müsse und erinnert dass die Beschlussvorlage inkl. Beschlusstext mit allen Beteiligten ausführlich besprochen und erarbeitet sei.

 

Frau Czok Alm berichtet nochmals über die Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit dem Kegelverein, SG Union, dem Vorhabenträger, Ortsbeirat, Bürgermeister, Verwaltung und eine Einladung zur Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden.

Sie bekräftigt diesen langen Prozess und wirb um Zustimmung.

 

Herr Brauer stimmt dem geschilderten Zeitdruck des Bürgermeisters zu, bittet um das Vertrauen der Mitglieder und um Überdenkung des Antrages der AfD.

 

Aus Sicht von Herrn Striegler, könnte der 6. Punkt im Beschlusstext eine Problematik im Verfahren darstellen. Er äußert seine Bedenken, dass im Aufstellungsbeschluss eine Festlegung zum Umgang der Stellplätze getroffen wird und somit die Abweichung einer Stellplatzsatzung umgangen werden würde, ohne eine Abwägungs-Diskussion zu führen. Es könnte sein, dass Jemand ein Normkontrollverfahren macht und eine Abwägungsdisproportionalität feststelle.

 

Der Bürgermeister möchte sich bei der Formulierung des Wortes „ermächtigt“ im Beschlusstext nicht festlegen. Es könne aus seiner Sicht auch eine Beauftragung erfolgen.

Er stellt klar, dass es sich um ein reines Vergabeverfahren zur Findung eines Planungsbüros handeln würde und ginge nicht um die inhaltliche Entscheidungen.

Weiter nimmt er Bezug auf die Bedenken von Herrn Striegler und verdeutlicht, dass Abweichungen von der gültigen Stellplatzsatzung in Bebauungsplänen formuliert werden können. „Wir können hier formulieren, dass die Abweichung entgegen der Stellplatzsatzung im Bebauungsplan zu regeln sind. Deswegen möchte ich darum bitte, wir schaffen es nicht, rein von den Verfahrensschritten her, die Stellplatzsatzung bis zum 30.04.24 zu ändern. Es ist unmöglich.“

Er verweist auf die Einschätzung der Bauleitplanung (Tischvorlage). Er stellt den Antrag auf Streichung des Punkt 6.

 

Herr Bergner wird dem Antrag zustimmen, fordert aber, dass es sich um eine Ausnahme handelt und zukünftig das Verfahren eingehalten werde.

 

Herr Liebehenschel stellt fest, dass die vorliegende Beschlusssache intensiv besprochen wurde und die Problematiken für die Beteiligungen so gelöst werden können.

Er fordert den Bürgermeister auf, eine klare Formulierung zur Änderung des Beschluss vorzuschlagen.

 

Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen im Beschlusstext vor:

 

Punkt 2:

Der Bürgermeister wird ermächtigt beauftragt die Vergabe der Planungsleistungen für diesen Bebauungsplan zu beschließen auszulösen, ohne dass ein Beschluss der Gemeindlichen Gremien zur Vergabe von Planungsleistungen herbeigeführt werden muss.

 

Punkt 6:

  1. Streichung der Wörter „löst ab“  und das Wort „befreit“ bleibt erhalten.
  2. Streichung des empfohlenen Ergänzungssatzes aus dem A1 (siehe blaue Schrift)
  3. Ergänzung eines Satzes im Punkt 6:
    „Die Abweichungen von der Stellplatzsatzung werden im Bebauungsplan geregelt.“

 

Frau Bierwirth spricht sich gegen die Streichung des empfohlenen Ergänzungssatzes des A1 aus.

Der Bürgermeister bittet die Stellungnahme des Sachgebietes zu berücksichtigen.

Er schlägt vor den Satz: „Etwaige Kosten für die Ablöse trägt die Gemeinde.“ auch zu streichen.

 

Frau Nauen beantrag im Namen ihrer Fraktion eine namentliche Abstimmung.

 

Frau Guse: „Was der Bürgermeister da vorhin so vollmundig erklärt hat, dass es gar nicht notwendig ist, dass es als Sondergebiet auszuweisen, sondern dass diese Wirkung dieses Bebauungsplanes nicht über den Bebauungsplan hinaus geht, dass möchte ich gerne im Protokoll. Das möchte ich gerne im Protokoll lesen. Das 0,8 also eine Versiegelung von 80% an der Stelle niemals von jemanden anderes gefordert werden kann. Auch von keinem Nachbarn neben an.“

 

Namentliche Abstimmung

Ja                   Nein

Enthaltung

Borchert, Oliver

 

 

 

Striegler, Jörg

 

 

 

Bohnebuck, Gabriele

 

 

 

Bierwirth, Petra

 

 

 

Berbig, Kerstin

 

 

 

Czok-Alm, Isabelle

 

 

 

Bergner, Frank

 

 

 

Hoyer, Katja

 

 

 

Guse, Katrin

 

 

 

Krajewski, Jürgen

 

 

 

Liste, Frank

 

 

 

Siebert, Michael

 

 

 

Wendland, Frank

 

 

 

Liebehenschel, Peter

 

 

 

Seefeldt, Dietmar

 

 

 

Berlin, Olaf

 

 

 

Liebehenschel, Uwe

 

 

 

Rüdiger, Thomas

 

 

 

Mauersberger, Ulrike

 

 

 

Bury, Norbert

 

 

 

Hirsch, Alexandra

 

 

 

Wagner, Axel-Udo

 

 

 

Bebensee, Heiko

 

 

 

Braune, Monika

 

 

 

Hintze, Jürgen

 

 

 

Nauen, Nadine

 

 

 

Landmann, Anja

 

 

 

Brauer, Rico

 

 

 

Schlauß, Mario

 

 

 


Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:

 

BV-GV/2023-0588

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof/Kegelbahn“ in der Flur 3 auf den Flurstücken 852/3, 1457, 1171, 838/1, 1167 (teilw.), 1485 (teilw.), 1173 und 1170 gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren mit folgendem Planungsziel:

 

Errichtung eines dreigeschossigen Wohngebäudes, Errichtung eines Kegelbahngebäudes

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt beauftragt die Vergabe der Planungsleistungen für diesen   Bebauungsplan zu beschließen auszulösen, ohne dass ein Beschluss der Gemeindlichen Gremien zur Vergabe von Planungsleistungen herbeigeführt werden muss.

 

  1. Es sind entsprechende Honorarangebote gemäß der HOAI anzufordern und die notwendigen Kosten im Haushalt einzustellen.

 

  1. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Gemeinde befreit oder löst alle über 24 Stellplätze notwendigen Stellplätze ab, max. jedoch 50% aller notwendigen Stellplätze. Etwaige Kosten für die Ablöse trägt die Gemeinde. Um die Befreiung der Stellplätze zu erreichen, wird die Verwaltung bis zum 30.04.2024 beauftragt, die Stellplatzsatzung zu ergänzen.

Die Abweichungen von der Stellplatzsatzung werden im Bebauungsplan geregelt.

 


Abstimmungsergebnis geändert Punkt 2 und Punkt 6:

 

Zustimmung:  19

Ablehnung:  2

Enthaltung:  1