Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Vorsitzende informiert, dass der Vorhabenträger für mögliche Fragen anwesend sei.
Auf Nachfrage von Frau Guse erklärt der Bürgermeister, dass der Vorhabenträger auf anderen Flächen ausgleichen wird. Die Begründung für den Ankauf an diesem Standort sei, dass dies als Schulstandort vorgesehen war und nach wie vor als Vorhaltefläche Gemeindebedarf sei.
Herr Bury stellt klar, dass der Vorhabenträger glaubhaft und nachvollziehbar dargelegt habe, den Eingriff in die Natur möglichst wirkungsvoll auszugleichen.
Herr Striegler widerspricht dem Bürgermeister und stellt klar, die Gemeinde habe ortsnahe Ausgleichsflächen. Insbesondere die Fläche am Annenhof war ausdrücklich nicht zur Bebauung und nicht für den Schulstandort angeworben, sondern ausdrücklich für das Umsetzen von Ausgleichsmaßnahmen.
Der Bürgermeister revidiert seine genannte Fläche und macht verständlich, eine falsche Fläche angenommen zu haben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Der Geltungsbereich für der Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet am Sandweg“ in der Gemarkung Basdorf geändert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: eine Enthaltung: einige (Hintze)
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