Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Ehemaliger Güterbahnhof", Gemarkung Wandlitz - Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens -  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 29
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2023-0585 Bebauungsplan "Ehemaliger Güterbahnhof", Gemarkung Wandlitz
- Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HB 25
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    TB_Tiefbau

Der Bürgermeister informiert über eine Qualifizierung, welche im A2 angeregt und im A1 konkretisiert wurde. Hier sollen die vier südwestlichen Gebäude zur angrenzenden Wohnbebauung, ein Staffelgeschoss erhalten. Diese Konkretisierung wurde im A1 abgestimmt.

 

Herr Hitze gibt den Hinweis, dass vor dem Bahnhofsgebäude nicht die Bernauer Chaussee sondern die Bahnhofsgasse stehen sollte. Er erinnert an die Straßenumbenennung.

 

Herr Striegler erklärt, dass der Plan zum Beschluss im Bauausschuss (A2) überarbeitet wurde. Der Bürgermeister soll im A2 festgestellt haben, dass der Ortsbeirat über den eingereichten Änderungsplan nicht gehört wurde und soll die Notwenigkeit einer Sondersitzung festgestellt haben. Weiter stellt er fest, dass niemanden die ergänzte Zeichnung aus dem Bauausschuss vorliegen würde.

 

Der Bürgermeister berichtigt daraufhin, dass der Hauptausschuss die vorangegangenen Gremien berücksichtigt habe. Er stellt klar, dass die von Herrn Striegler eingereichte Zeichnung, erst am Tag der Sitzung des Bauausschusses eingereicht wurde. Weder der Planer noch der Vorhabenträger waren in der Lage die Auswirkungen zu benennen. Zur Sitzung des Hauptausschusses wurde dies nachgeholt und der Hauptausschuss war mit der genannten Lösung einverstanden und habe entsprechend beschlossen. Des Weiteren stellt der Bürgermeister fest, dass die eingereichte Zeichnung den Titel „Anregung“ trug und so eingereicht wurde.

 

Herr Striegler stellt klar, dass der Hauptausschuss die Aufgabe habe, die Voten der Fachausschüsse zu kommentieren und nicht zu ersetzen.

 

Herr Borchert antwortet, dass die vollständigen Beratungen aller vorrangegangenen Gremien im Beratungsverlauf aufgeführt seien.

 

Frau Nauen erinnern, dass der Bauvorhabenträger ein seniorengerechtes Wohnen integrieren wolle und das der Ortsbeirat Wandlitz sich mehrheitlich für den Beschluss ausgesprochen habe. Sie begründet aus welchem Grund der Standort am Güterbahnhof vorteilhaft sei und betont die Wichtigkeit zur Schaffung von Wohnraum für die Senioren der Gemeinde.

 

Der Bürgermeister informiert nochmals über die Beratung des Hauptausschusses.

Die vier Wohnhäuser, die zur Einfamilienhausbebauung hinzeigen, wie übrigens das Haus was vorne an der Straße auch schon steht, soll zur angrenzenden Einfamilienwohnhausbebauung, die übrigens auch zweigeschossig sein kann, mit einem Staffelgeschoss abgestuft sein. Das ist doch sozusagen, dass was der städtebauliche Übergang an der Stelle von dem einen Wohngebietstyp zum anderen Wohngebietstyp dann die Verträglichkeit darstellt. Genau darum geht es. Um die Abstufung der Zweigeschossigkeit. Nichts Anderes habe ich gesagt und nichts anderes hat der Planer das letzte Mal hier auch im A1 bestätigt.“

 

Er schlägt eine Formulierung vor:

 

Die vier Häuser entlang des Süd/Südwest zur angrenzenden Wohnbebauung werden auf der Südwestseite mit einem Staffelgeschoss errichtet.“

 

Der Vorsitzende erfragt bei der Protokollantin, ob der Satz aufgenommen wurde. Diese bestätigt die Aufnahme.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließ:

 

1. Die Billigung der beigefügten Anlagen.

2. Die Weiterführung des Verfahrens auf Grundlage der beigefügten Anlagen.


Abstimmungsergebnis inkl. Ergänzung im Protokoll:

 

Zustimmung:  10 (Hintze)

Ablehnung:  4

Enthaltung:  einige