Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

Einwohner Herr W. verweist auf die bevorstehende Beschlussfassung zum TOP 14 – Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen -. Seiner Auffassung nach, gibt es den aufgeführten § 8a im Klimagesetz nicht.

Weiter bezieht er sich auf die bevorstehende Wahl der Schiedspersonen und hinterfragt die in der Beschlussvorlage aufgeführten finanziellen Mittel.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass es sich um eine Kostenstelle handle, wo mehrere Kosten subsumiert werden.

 

Einwohnerin Frau B. stellt klar, dass sie zum Bürgerbegehren nichts sagen möchte und kündigt eine Presseerklärung an. Hintergrund seien schriftliche und persönliche Bedrohungen ihrer Familie und insbesondere ihrer Kinder.

Sie erinnert an einen Beschluss der Gemeindevertretung für einen Livestream der Gemeindevertretung. Sie möchte in Erfahrung bringen, wie der Stand des Prüfauftrages sei und stellt fest, dass einige umliegenden Gemeinden die Sitzungen per Livestream bereits übertragen.

 

Der Bürgermeister informiert, dass die rechtlichen Belange geklärt seien, allerdings kann die Umsetzung auf Grund der hohen Arbeitsbelastung der IT-Abteilung bislang nicht erfolgen.

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Bearbeitung und Mitteilung.

 

Einwohnerin Frau R. aus Basdorf erklärt, dass sie in Vertretung für die Anwohner der Ahornstraße anwesend sei. Sie informiert, dass die Anwohner bereits im November einen Antrag auf Befreiung der Straßenreinigung gestellt hätten. Es handele sich um neun Anwohner der Straße, hiervon seien sieben gegen die Straßenreinigung. Sie erinnert an das Demokratieprinzip und verweist auf die Mehrheit der Anwohner, welche eine Befreiung wünschen. Sie schildert, dass durch die Befahrung der LKWs ein höherer Reinigungsbedarf bestünde und die Straßenreinigung in den letzten Jahren sehr unregelmäßig fuhr. Dies hätte sie der Gemeinde bereits mehrfach mitgeteilt aber die Kontrolle des Ordnungsamtes bliebt aus. Weiter kritisiert sie die verspätete Bearbeitung des Ortsvorsteher zum Befreiungsantrag, was dazu führte, dass die Unterlagen erneut eingereicht werden mussten. Sie informiert, dass der Ortsbeirat bereits zugestimmt habe und bittet die Gemeindevertretung nun auch um Zustimmung.

 

Der Bürgermeister und die Leiterin des Ordnungsamtes erklären das Verfahren.

 

Herr K. aus Wandlitz bezieht sich auf das Abwahlbegehren des Bürgermeisters und stellt fest, dass 20% erreicht werden müssen. Er habe errechnet dass es sich dann um 4.300 Bürger handeln müsse, da die Gemeinde 21.000 Einwohner habe. Da seiner Kenntnis nach, die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei der Bürgermeisterwahlen bei 65% lag, weiß er nicht, ob es mitberücksichtigt wird, da es dann nur 2.795 Stimmen wären. Er bezieht sich auf die prozentualen Stimmen des Bürgermeisters bei der Wahl 2019. Er weiß nicht, wie das Kommunal aufgelistet sei.

Aus Prinzip wäre das bei einer 65% Wahlbeteiligung im Durchschnitt gerade mal 2.795 gültige Stimmen, die sein müssten, um tatsächlich von dem, was im Durchschnitt ist und die Wahlbeteiligung… Der Bürgermeister wurde ja auch mit 2.999 Stimmen im ersten Durchgang und 23,4 % bestätigt. Gibt´s da irgendwie eine Aussage, wie es wirklich berechnet werden müsste? Weil so 20% von diesen 100% zurechnen wird in Brandenburg wahrscheinlich innerhalb eines Monats nie erfüllt sein können.

Er bittet um Auskunft.

 

Die Leiterin des Ordnungsamtes Frau Paulikat verweist nach kurzer Erklärung auf den § 81 des Kommunalwahlgesetzes.

 

Herr O. erklärt seine Verwunderung, da er beobachtet habe, wie einige Gemeindevertreter/innen, bei der vorrangegangenen Frage des Einwohners Herr K, zustimmend nickten.

Er bezieht sich auf das Stimmungsbild der letzten 4 Wochen in der Gemeinde Wandlitz und vieler kontroverser Diskussionen. Er habe eine tiefe Überzeugung darin, dass die Mehrheit der Einwohner sich nicht auf Verdächtigungen einlassen oder auf Abwertungen und Beschimpfungen setze. Er fragt, wie es weitergehen soll. Er möchte wissen, wie dieses Gremium wieder zusammen kommt. Er appelliert an die Verantwortung der gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in Bezug auf die Wahrung der Selbstständigkeit und konstruktive Lösungsfindungen. Er erinnert an 23.000 Einwohner der Gemeinde Wandlitz und die bestehenden „riesigen„ Probleme und fordert das Gremium auf, weniger über die Reihenfolge der Tagesordnung zu diskutieren sondern die Interessen der Einwohner zu vertreten. Er gesteht eine rhetorische Frage zu stellen, „Wie soll es weitergehen?“.

 

Herr D. schließt sich seinem Vorredner Herrn O. an und kritisiert die „Streitereien“ der Gemeindevertretung auch.

Des Weiteren verweist er auf eine Bekanntmachung zur Veränderungssperre Breitscheidstraße.

Hierzu verliest er den Artikel: „Vorhaben die vor dem in Krafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, werden von der Veränderungssperre nicht berührt.“

Er möchte den Grund für den Beschluss zur Erstellung des B-Planes erfragen, wenn die „Sache“ schon gelaufen sei. Aus seiner Sicht ist der Beschluss ohne Nutzung und führt zu unnötigen Geldausgaben. Er möchte von der Gemeindevertretung wissen, wie die Vorstellungen diesbezüglich seien.

 

Herr Striegler stellt klar, dass es bereits mehrfach diskutiert wurde. Der Aufstellungsbeschluss Gerstelhof wurde bereits im Dezember gefasst, weil die Gemeindevertretung erkannt habe, dass Regelungsbedarf bestünde. Dies sei die ureigenste Aufgabe der Gemeindevertretung, wenn der § 34 nicht mehr regelt.

Er stellt fest, dass die Verwaltung den Beschluss nicht veröffentlicht habe und kritisiert dies.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass es eine Einigung gab, dass zukünftig keine Beschlüsse unvollständig gefasst werden. Zur Beschlussfassung wurde vereinbart, dass der Einreicher die geänderte Zeichnung zuliefert. Diese war nicht korrekt und aus diesem Grund ergab sich eine Verzögerung der Bekanntmachung.

 

Herr D. stellt nochmals klar, dass er eine inhaltliche Diskussion nicht gewollte habe. Er möchte nur wissen, ob die Erstellung eines B-Planes sinnhaft wäre.

 

Der Vorsitzende verweist auf den Beschluss der Gemeindevertretung.