Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Bürgermeister verweist auf die Änderungen des Ausschusses 2 und 6. Weiter möchte er die Zeitangabe: „Quartal 3/2023“ streichen. Es sollte als Handlungsempfehlung formuliert werden.
Frau Bierwirth verweist auf die fehlerhafte Kommasetzung im Betreff des Antrages.
Herr Berlin verweist auf das baldige Bundesgesetzt, welches bei neu zu errichtenden Gebäuden 65% regenerative Energie vorschreiben werde. Für ihn stellt sich die Frage, aus welchem Grund es einen Kommunalen Beschluss bedürfe. Er verweist insbesondere auf Erbpächter mit geringen Einkommen und die eigene Betroffenheit der Kommune.
Herr Wagner möchte die Erbbaupacht herausnehmen, um sinnfreie Überteuerungen von Kleinbauwerken zu vermeiden.
Frau Braune kann diesem Antrag nicht zustimmen, da anderen technische Lösungen nicht in Betracht gezogen wurden.
Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit keine Handlungsgrundlagen für die langfristigen Auswirkungen der Erbbaupachtverträge bestünden.
Herr Wendland stellt den Antrag das Wort „Satzung“ zu streichen und durch das Wort „Handlungsempfehlung“ zu ersetzen und das Q3/2023 soll gestrichen und durch das Wort „zeitnahe“ ersetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt die Verwaltung, bis Q3/2023 zeitnahe eine entsprechende Satzung Handlungsempfehlung zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis inkl. Änderungen:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||