Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, bei neuen in B-Plänen und auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken (bei Vergabe in Erbpacht) errichtet werden  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 25
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 08.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:02
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2023-0575 Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, bei neuen B-Plänen und auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken (bei Vergabe in Erbpacht) errichtet werden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion F.Bg.W.
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.05.2023
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HB AL

Der Bürgermeister verweist auf die Änderungen des Ausschusses 2 und 6.

Weiter möchte er die Zeitangabe: „Quartal 3/2023“ streichen. Es sollte als Handlungsempfehlung formuliert werden.

 

Frau Bierwirth verweist auf die fehlerhafte Kommasetzung im Betreff des Antrages.

 

Herr Berlin verweist auf das baldige Bundesgesetzt, welches bei neu zu errichtenden Gebäuden 65% regenerative Energie vorschreiben werde. Für ihn stellt sich die Frage, aus welchem Grund es einen Kommunalen Beschluss bedürfe.

Er verweist insbesondere auf Erbpächter mit geringen Einkommen und die eigene Betroffenheit der Kommune.

 

Herr Wagner möchte die Erbbaupacht herausnehmen, um sinnfreie Überteuerungen von Kleinbauwerken zu vermeiden.

 

Frau Braune kann diesem Antrag nicht zustimmen, da anderen technische Lösungen nicht in Betracht gezogen wurden.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit keine Handlungsgrundlagen für die langfristigen Auswirkungen der Erbbaupachtverträge bestünden.

 

Herr Wendland stellt den Antrag das Wort „Satzung“ zu streichen und durch das Wort „Handlungsempfehlung“ zu ersetzen und das Q3/2023 soll gestrichen und durch das Wort „zeitnahe“ ersetzt werden. 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt die Verwaltung, bis Q3/2023 zeitnahe eine entsprechende Satzung Handlungsempfehlung zu erarbeiten.

 

 


Abstimmungsergebnis inkl. Änderungen:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2