Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Striegler stellt fest, dass selbst mit Beratung von Rechtsanwälten weiterhin Unsicherheit besteht. Jeder Rechtsanwalt gibt Jedem Argumente, dessen Haltung bestätigt sehen kann. Im Zuge dessen, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Er schlussfolgert, dass bei beiden Varianten der Anspruch zu tragen kommen würde. Viele Informationen sind von allen Seiten sehr kurzfristig geflossen. Für ihn erscheint es sinnvoll, den Beschluss heute nicht zu fassen und schlägt eine Vereinbarung zu einer weiteren Beratung vor.
Der Bürgermeister verweist auf die Stellungnahme des Rechtsanwaltes. Hier wurde ein Abwägungsfehler in dem vorliegenden Beschlussantrag festgestellt. Er klärt auf, dass ein Abwägungsfehler den gesamten Prozess bei einer Klage für nichtig befunden würde. Nichtigkeit einer Satzung würde bedeuten, dass das Gebiet nach § 34 BauGB zu bebauen wäre. Hieraus resultieren begrenzte Steuerungsmöglichkeiten. Der Bürgermeister berichtet, dass die Rechtsberatung auch ergeben hat, dass die Beschlussfassung des vorliegenden Antrages, rechtswidrig wäre. Er macht deutlich, dass eine Beanstandung nicht sein Wille sei. Er erinnert, dass die Gemeinde sich derzeit in einem laufendem Verfahren der Abwägung befindet. Er stellt fest, es handelt sich nicht nur die zwei genannten Flurstücke sondern hundert weitere Grundstücke.
Peter Liebehenschel erinnert an vorangegangen Debatten. Er bittet um Schluss der Aussprache.
Frau Bierwirth zieht im Namen der Fraktion den Antrag zurück.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2022-0447 vom 5. Mai 2022 wird wie folgt geändert:
1.) Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan gemäß Variante A zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge zur Variante A
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2.) Der Bürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge zur Variante A in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Der Gemeindevertretung ist ohne weitere Verzögerung der Satzungsbeschluss auf Grundlage der Anhörungs- und Abwägungsergebnisse zur Variante A zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.
3.) Der Bürgermeister wird angewiesen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem ihm vorliegenden Bauantrag betreffend das Grundstück Prenzlauer Chaussee 151-153, Gemarkung Wandlitz unter umfassender rechtlicher Begründung unter Beachtung der in der Begründung dieser Beschlussvorlage erhaltenen Hinweise zu versagen.
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