Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: B-Planverfahren zur L 100, Bereich II: Aufhebung des Beschlusses BV-GV/2022-0447 vom 05.05.2022 und Neufassung des Abwägungsbeschlusses zugunsten der sog. Variante A (kleinteilige Bebauung imvorderen Grundstücksbereich)  

 
 
Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 30
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0527 Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: B-Planverfahren zur L 100, Bereich II: Aufhebung des Beschlusses BV-GV/2022-0447 vom 05.05.2022 und Neufassung des Abwägungsbeschlusses zugunsten der sog. Variante A (kleinteilige Bebauung im vorderen Grundstücksbereich)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/SPD/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HB_Bauleitplanung
    HB AL
   Bgm
   K_Kämmerei

Frau Bierwirth erläutert den Fraktionsantrag.

Die AG L100 soll sich bis zur GV noch einmal mit dieser Thematik beschäftigen und Sach- und Rechtsbeistand einholen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die untere Bauaufsichtsbehörde signalisiert hat, dass der Bauantrag im wesentlichen dem Bauvorbescheid entspricht und damit aus dem Bauvorbescheid entwickelt wurde und auch genehmigungsfähig ist. Aufgrund verschiedener Behördenbeteiligungen ist die letztendliche Prüfung noch nicht erfolgt.

Herr Borchert kommt seiner Beratungspflicht nach und weist darauf hin, dass, wenn in einem laufenden Verfahren das Verfahren per Beschluss gestoppt wird, ein Abwägungsfehler produziert wird und dieser Abwägungsfehler zu einer Nichtigkeit des Bebauungsplanverfahrens führen kann.

Die Beschlüsse Abwägung und Satzung gemäß Variante A werden beim Bürgermeister dazu führen, dass er die Rechtswirksamkeit dieser Beschlüsse durch einen Fachanwalt für Baurecht überprüfen lassen wird und unter Umständen dann auch beanstanden muss. In der weiteren Folge führt das dazu, dass das Bebauungsplanverfahren durch Angriff vor entsprechenden Gerichten für nichtig erklärt wird.

 

Frau Guse möchte nichts unversucht lassen, die Rechte der Gemeinde hier zu wahren.

Frau Bierwirth wünscht eine Klärung, ob der Bauantrag wesentlich oder unwesentlich von der Bauvoranfrage abweicht.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2022-0447 vom 5. Mai 2022 wird wie folgt geändert:

 

1.) Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan gemäß Variante A zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge zur Variante A

 

a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b) als Beschluss in Blockabstimmung.

 

2.) Der Bürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge zur Variante A in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Der Gemeindevertretung ist ohne weitere Verzögerung der Satzungsbeschluss auf Grundlage der Anhörungs- und Abwägungsergebnisse zur Variante A zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.) Der Bürgermeister wird angewiesen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem ihm vorliegenden Bauantrag betreffend das Grundstück Prenzlauer Chaussee 151-153, Gemarkung Wandlitz unter umfassender rechtlicher Begründung unter Beachtung der in der Begründung dieser Beschlussvorlage erhaltenen Hinweise zu versagen.

 


Blockabstimmung: einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.)

Zustimmung: 4

Ablehnung:   3

Enthaltung:   1

 

Abstimmungsergebnis zu 2. und 3.)

Zustimmung: 4

Ablehnung:   3

Enthaltung:   1