Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es wird sich auf folgende Beschlusstextänderung verständigt: „Bei Anträgen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist der Leitfaden der regionalen Planungsgemeinschaft zu PV-Anlagen in der Abwägung zu beachten“
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt, die Umnutzung von Ackerflächen mit einer Ackerwertzahl ab 23 in Flächen für Photovoltaikanlagen nicht zu genehmigen.
Bei Anträgen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist gemäß der Handreichung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim zu den Planungskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (2. Auflage 2020) zu verfahren.
Abstimmungsergebnis: mit Änderung
Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 |
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