Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es gibt eine kurze rege Diskussion darüber, ob es zielführend ist die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes zu Gunsten der Anlieger zu verringern. Wie sieht es in anderen Kommunen aus? Wie ist die Sicht der Verwaltung und insbesondere des Kämmerers? Zudem stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer 50/50 Regelung. Bitte um Beantwortung bis zur GV. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde ändert die Erschließungsbeitragssatzung unter § 4 auf 50 v. H.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 (Hr. Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung: 1
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