Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Flur 7, Gemarkung Klosterfelde - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0461 Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Flur 7, Gemarkung Klosterfelde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    Bgm_Stabsstellen
   HA_Hauptamt
   HB AL
   HB_Hochbau
   TB_Tiefbau

Herr Striegler, Vorsitzender des A6, bezieht sich auf die Debatte im Gremium und merkt an, dass bei den Trägern öffentlicher Belange unter Punkt 7.3 geschrieben steht, dass die Ausgleichsmaßnahmen durch die Barnimer Baumschutzverordnung berechnet werden, da es sich um den Außenbereich handelt. Ab Satzungsbeschluss handelt es sich jedoch nicht mehr um den Außenbereich, weswegen die Wandlitz Baumschutzverordnung greift. Hier sollte redaktionell nachgearbeitet werden.

 

Frau Bornkessel antwortet, dass die Formulierung dahingehend angepasst werden kann.

 

Weiter bezieht sich Herr Striegler auf den Punkt 7.4, den Kavelgraben. Die anfänglich geplante Öffnung des Kavelgrabens, als Teil der Renaturierung, ist aufgrund des städtebaulichen Entwurfes nicht umsetzbar. Das widerspricht der Debatte mit dem Vorhabenträger aus dem A2 in der gesagt wurde, dass nur Teile verrohrt bleiben müssen, nämlich dort wo Straßen verlaufen. Die Aussage, dass die

Öffnung nicht umsetzbar ist, ist widersprüchlich zu anderen Ausführungen in der Abwägungstabelle.

 

Frau Bohnebuck ergänzt zu den Ausführungen zum A2, dass auch der Punkt 1.6 diskutiert wurde. Es wurde die schmale Einfahrt zur Siedlung thematisiert, wodurch kein Geh- und Radweg erbaut werden kann. Außerdem wurde der Punkt 3.2 besprochen, dass auf Stellplätze verzichtet wird mit der Begründung, dass mehr Personen auf den ÖPNV umsteigen. Bei dem derzeitigen ein-Stunden-Takt der NEB wird dies kritisch betrachtet.

 

Herr Borchert fasst zusammen, dass die Frage der Stellplatzsatzung der kritischste Punkt ist, da diese die Grundzüge der Planung betreffen.

 

Herr Siebert merkt an, dass bei der Vorstellung der Planung darauf hingewiesen wurde, dass bei der Vermarktung der Wohnungen Wert darauf gelegt wird diese so durchzuführen, dass die zukünftigen Mieter kein Auto benötigen werden.

 

Frau Bierwirth weist auf die gültige Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz hin, diese sollte auch für dieses Neubauvorhaben angewandt werden.

 

Herr Siebert verlässt sich auf das Vorhaben der NEB bzgl. des 30 Minuten Taktes der Bahn. Wenn das Neubauprojekt umgesetzt wird, wird der Zug auch alle 30 Minuten fahren. Weiterhin erinnert er an die Aussagen des Vorhabenträgers, Carsharing und E-Autos in das Gebiet zu integrieren.

 

Herr Bury spricht sich ebenfalls dafür aus, die gültige Stellplatzsatzung einzuhalten.

 

Frau Bornkessel wirft ein, dass in der Stellplatzsatzung geregelt ist, dass in den Bebauungsplänen auch abweichende Regelungen getroffen werden können.

 

Herr Striegler schlägt vor, die Anregungen aus dem A6 bzgl. der Baumschutzsatzung und des Kavelgrabens zur Prüfung in die Verwaltung zu geben und dass die Problematik mit der Stellplatzsatzung abgestimmt und durch den A1 kommentiert an die GV weitergegeben wird.

 

Herr Borchert lässt über den Punkt 1.6 der Bürgerbeteiligung, die Anzahl der notwendigen Stellplätze zu reduzieren, in Einzelabstimmung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  5

Enthaltung:  2

 

Herr Borchert lässt darüber abstimmen, den restlichen Beschluss in Blockabstimmung zu fasen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

Herr Borchert lässt über den gesamten Beschluss mit den redaktionellen Hinweisen abstimmen.


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b) als Beschluss in Blockabstimmung.

 

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8 

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0