Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 14/2021 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 durchgeführt.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert, bewertet und abgewogen worden.
Die Anmerkungen des A1, A2 und des A6 aus dem 4. Gremienlauf 2022 wurden in das Abwägungsprotokoll eingearbeitet.
Die Anmerkung aus dem A2 (Sitzung v. 17.05.2022) bezüglich der Anwendung der Stellplatzsatzung wurde in das Abwägungsprotokoll Bürger-Beteiligung (gemäß § 3 Abs.2 BauGB), Tabelle 2, Nr. 1.6 und in das Abwägungsprotokoll TÖB-Beteiligung (gemäß § 4 Abs.2 BauGB), Tabelle 2, Nr. 1.7.1.4 eingearbeitet.
Die Anmerkung aus dem A6 (Sitzung v. 19.05.2022) bezüglich der Anwendung der betreffenden Baumschutzsatzung wurde in das Abwägungsprotokoll TÖB-Beteiligung (gemäß § 4 Abs.2 BauGB), Tabelle 2, Nr. 7.3 eingearbeitet.
Die Anmerkung aus dem A1 (Sitzung v. 30.05.2022) bezüglich der Anwendung der betreffenden Baumschutzsatzung wurde in das Abwägungsprotokoll TÖB-Beteiligung (gemäß § 4 Abs.2 BauGB), Tabelle 2, Nr. 7.3 eingearbeitet.
Ergänzung vom 22.08.2022 Eine Kostenvereinbarung zur Umsetzung der Baulandrichtlinie, unterzeichnet vom Vorhabenträger, liegt zwischenzeitlich vor. Die Angemessenheitsberechnung für die Beteiligung des Investors an den Kosten der sozialen Folgeeinrichtungen ergibt einen Betrag von 2.140.695 EUR zugunsten der Gemeinde Wandlitz, zahlbar zu 50% mit Satzungsbeschluß und besichert zu 50% zwecks Zahlung bei Erteilung der ersten Baugenehmigung. Die Vereinbarung kann jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Derzeit erfolgen die Abstimmungen zum Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und dem Tiefbauamt. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag spätestens bis zur Beschlussfassung (Satzungsbeschluss) der Gemeindevertretung redaktionell fertig gestellt und unterzeichnet ist. Ergänzung vom 13.10.2022 Die Anmerkung aus dem A1 (Sitzung v. 10.10.2022) bezüglich der Baumschutzsatzung wurde in das Abwägungsprotokoll TÖB-Beteiligung (gemäß § 4 Abs.2 BauGB) eingearbeitet und als Austauschseite (S. 34) hinzugefügt. Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:
BV-GV/2020-0148 – Aufstellungsbeschluss MV/2020-0048 - Mitteilung der Ergebnisse der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung BV-GV/2021-0392 – Auslegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen:
Abwägungsprotokoll zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Stand: 16.06.2022) Abwägungsprotokoll Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB (Stand: 16.06.2022)
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