Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert erläutert, dass der Ortsbeirat empfohlen hat dem Abweichungsantrag zuzustimmen und der A2 diesen abzulehnen, da in der Dorfgestaltungssatzung die Abweichung zur Dachneigung nicht festgesetzt ist.
Frau Bohnebuck spricht sich ebenfalls gegen die Aufhebung aus. Bei einem Bestandsbau könnte man einen Kompromiss eingehen aber bei einem Neubau, bei dem die Satzung vorher bekannt ist, sollte man dies nicht tun. Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, dem Abweichungsantrag zu den Textlichen Festsetzungen des § 5 Abs. 2 und 3 „Dächer“ sowie § 6 Abs. 5 „Dachaufbauten“ der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse, betreffend das Grundstück der Gemarkung Zerpenschleuse, Berliner Straße, Flurstück 468, Flur 5, zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 4 Enthaltung: 1 |
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