Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung des historischen Bereiches der Gemeinde Wandlitz OT Zerpenschleuse, Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 5, Flurstück 468 Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 26
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 30.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-A1/2022-0168 Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung des historischen Bereiches der Gemeinde Wandlitz OT Zerpenschleuse, Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 5, Flurstück 468
Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    Bgm_Stabsstellen
   HB AL
   HB_Hochbau

Herr Borchert erläutert, dass der Ortsbeirat empfohlen hat dem Abweichungsantrag zuzustimmen und der A2 diesen abzulehnen, da in der Dorfgestaltungssatzung die Abweichung zur Dachneigung nicht festgesetzt ist.

 

Frau Bohnebuck spricht sich ebenfalls gegen die Aufhebung aus. Bei einem Bestandsbau könnte man einen Kompromiss eingehen aber bei einem Neubau, bei dem die Satzung vorher bekannt ist, sollte man dies nicht tun.


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Abweichungsantrag zu den Textlichen Festsetzungen des § 5 Abs. 2 und 3 „Dächer“ sowie § 6 Abs. 5 „Dachaufbauten“ der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse, betreffend das Grundstück der Gemarkung Zerpenschleuse, Berliner Straße, Flurstück 468, Flur 5, zuzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3 

Ablehnung:   4

Enthaltung:  1