Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Pohl fragt an, wie eine Überprüfung des Wohnsitzes in der Gemeinde Wandlitz der Kinder und Jugendlichen erfolgt, um dadurch den kostenfreien Eintritt gewähren zu können. Frau Meyer-Kuntzsch antwortet, dass z. B. das Vorzeigen des Schülerausweises eine Möglichkeit wäre. Ein optimales Verfahren wird noch besprochen und im nächsten A3 vorgestellt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Herauslösung des § 2 der Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz. Die Preise der Ausleihe von Equipment wird zukünftig in einer gesonderten Preisliste veröffentlicht. Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus der Gemeinde Wandlitz in der Badesaison 2022 kostenfreien Eintritt haben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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